Der runde Tisch hat erneut nachgewiesen, dass auch zu den neuen Mietobergrenzen keine Wohnung in Freiburg erhaltbar ist. Die Auswertung ergibt vom ohnehin nicht bemerkbaren Angebot geht auch noch 44 % durch Nichtvermietung an ALG-2 Beziehende seitens der Vermieter flöten. Ein Urteil, dass auch durch die Stadt indirekt bestätigt wird: Von den neuen Mietobergrenzen des GR profitieren rückwirkend zwar 12 58 "Bedarfsgemeinschaften". Doch in 639 Fällen reichen die neuen Grenzen - Baismiete des Freiburger Mietspiegele nicht aus! Und jetzt ?