Platzt der Prozess gegen den Nazi Florian St. ??

Platzt der Prozess gegen den Nazi Florian St. ??

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Noch intensivere Kooperation??? Nazi Stech und Polizeieinsatzleiter Foto:Annonym Quele inksunten.indy
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Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur Aufklärung wesentlicher Umstände der Kenntnisse des Angeklagten vom Tatort bei zutragen, stellt einen – bisher gerichtlich geduldeten - Faktor da. Aber auch die die gerichtliche Nichtbescheidung, die verschleppte Aufklärung eines möglicherweise noch zu zu sichernden, gerade die subjektive Mordbereitschaft des Angeklagten dokumentierenden Facebookchats erweisen sich als rechtliche Sprengsätze im Verfahren.

Dabei schien zunächst die Prozessplanung der vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Kleine-Cosak sehr umsichtig:

1 .Prozesstag: alle zufälligen Zeugen des Geschehens auf dem Pendlerparkplatz in Riegel  am 1.10.11. Dazu, wegen des von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch machenden Angeklagten Stech , Einvernahme des KHK Hochstein von Staatsschutzdezernat der Kripo Emmendingen ausschliesslich über die Einlassungen von Florian Stech in seiner polizeilichen Vernehmung am 12.Oktober 2011 mit seiner Rechts - Anwältin Nicole Schneiders;

  1. Prozesstag, die von der Kripo Emmendingen in zwei Presserklärungen vom 2. und 4.10. 11 als „linksextreme“ „Angreifer“ diffamierten Antifaschistinnen, von denen drei als Nebenklägerinnen Prozesssbeteilgte sind

  2. Prozesstag: Die polizeilichen Zeugen und der Sachverständige

  3. Prozesstag: weitere involvierte Nazis aus der Kameradschaft Südsturm Baden

Dumm nur, dass schon bei der Einvernahme am 1. Prozesstag des KHK Hochstein vom Staatsschutzdezernat der Kripo Emmendingen


offenbar wurde, dass Stech bereits in der Einvernahme am 12. Oktober seine Facebook-Pseudonyme Ragnar Strbjoern bis Kunz Vom Kunzenstein ausdrücklich bestätigte. Er habe dann, weil alles auf linksunten.indymedia.org publiziert worden sei und auch unter seinen geänderten Pseudonymen, seinen facebook account gelöscht. Nur auf Anraten seiner Rechts-Anwältin und Ex-Stellvertreterin des wegen NSU-Beihilfeverdachtes inhaftierten NPD-Kaders Wohlleben verzichtete Stech – vorläufig, wie es damals hieß – darauf, zum Inhalt seiner mit dem Nazikumpel Ziethen geführten Chat über die Darstellung vorsätzlicher Tötungen als Notwehr sich zu äussern.

Kameradschaft Südsturm Baden - ein väterlich-fürsorgliches Hätschelkind des Emmendinger Staatsschutz? 

Schon am ersten Prozesstag stellten daraufhin die Nebenklageanwälte Janssen und Furmaniak, den Antrag, dass Gericht möge einen rechtlichen Hinweis erlassen, dass nun auch ein Mordversuch im Raume stehe. Das Gericht hat bis zum 3. Prozesstag diesen Antrag nicht beschieden bzw. die dringliche Beweissicherung durch Anforderung  bei facebook veranlasst.
Es ist nur der Anregung der Nebenklage auf Verlesung des Chats und Anhörung der polizeilichen Notrufaufzeichnungen gefolgt.

Kameradschaft Südsturm Baden in glücklichen Tagen
Geätschelter KSB in Schweinfurther Nazi 1.Mai Demo 20 19 Foto: anonym Quelle:Linksunten.indy
An den KHK Hochstein ging die Aufforderung der Nebenklage, dem weder Gericht noch Verteidigung entgegen traten, weitere aus der polizeilichen Beobachtung bekannte potentielle Zeugen der Kameradschaft Südsturm Baden (KSB) zu benennen.
Diese beschrieb KHK Hochstein am 1. Prozesstag als 10-15 köpfige Gruppe junger Leute, die Lieder singen und Veranstaltungen abhalten und die deutsche Kultur pflegen. In Kontakten habe man Ihnen klar gemacht, dass sie die rechtlichen Schranken einzuhalten haben z.B. verfassungsfeindliche Kennzeichen nicht zu verwenden. Daran halten die sich -für ihn sichtbar-auch.
Bei seiner erneuten Einvernahme am 3. Prozesstag wurde jedoch unübersehbar deutlich, dass das langjährige Treiben in Sachen „deutscher Kultur“ des KSB unter Staatschutzkripo polizeilicher Beobachtung stand, weshalb der Veranstaltungsort in Bahlingen und der Schleusungsort in Riegel auch den Staatsschutzbeamten bekannt waren.
Die KHKs Hochstein und Schnaiter haben gegen 19 Uhr 10 diesen Schleuserpunkt - zuvor hatten sie Stechs Auto am Kennzeichen  identifiziert und registriert - auch am 1.10.11 aufgesucht wurden. Mit einem Dienst-Mercedes wurde der- unmittelbar danach zum Tatort werdende Parkplatz befahren, auf dem Stech seine Nazikumpels schleuste. Bei ihrer Rundfahrt hätten Sie jedoch, dass Ihnen bekannte Kfz OG -SS-1982 bei ihrer Rundfahrt über den Parkplatz nicht entdeckt. Dann sollte im sicheren Abstand von mehreren hundert Metern , die Schleusung beobachtet werden. Sie fuhren 1-2 km in Richtung Hecklingen und wendeten. Als Stech nach seiner Tat in hoher Geschwindigkeit just in Richtung Staatschutz düste, verlangsamte er unverzüglich nach einer Kurve – im übrigen: entgegengesetzt zum Veranstaltungsort – als er den Dienstmercedes erblickte und stoppte auf deren Höhe mit heruntergelassener Fahrerscheibe, um seine Tatversion zum besten zu geben: er sei von Linksextremisten angegriffen worden, in Panik sei er geflüchtet und hätte einen umgefahren. Statt nun vorläufig Stech wie seinen Mitshubishi Colt in Gewahrsam zunehmen, ermahnten Sie ihn über seine Pflicht zum Unfallort zurückzukehren (wir sind ja auch da) und liessen ihn allein!  Sie selbst fuhren zum Pendlerparkplatz ohne einen Krankenwagen anzuforderen oder die Kollegen zu informieren. Vielmehr konzentrierten Sie sich voll auf die Personalienfeststellung der Antifaschistinnen auf einem weiteren Parkplatz, weil der blutende und krampfende von Stech überfahrene junge Antifaschist ja von seiner Freundin und einer Kinderkrankenschwester versorgt wurde! 


Beweissicherung im Internet - für Kripo und Justiz böhmische Dörfer?

Als die Nebenklage angesichts der staatsschützerischen Kenntnis des beliebten Nazitreffs in Bahlingen ihre Befragung auf Kenntnisse der Häufigkeit des Stechschen Aufenthaltes ( sein polizeibekannter PKW!) bei der KSB oder weitere Zeugen dafür und damit die potentiellen Ortskenntnisse des Nazi Stech vom Schleusungsort erweiterte (immerhin fehlt bis heute jede plausible Erklärung wie Stech am Tatort vorbei wieder auf den Parkplatz zurückkehren konnte), verweigerte KHK Hochstein die Aussage ohne eine Aussagebeschränkung vorlegen zu können. Nachdem zunächst die vorsitzende Richterin dies in das Gutdünken des Kriminalhauptkommissar stellen wollte, wozu er überhaupt aussage, scheiterte Sie am übereinstimmenden Protest von Nebenklage und Verteidigung, die unisono die mögliche unzureichende Ausschöpfung vorhandener Beweismittel monierten.

Die Befragung von KHK Hochstein wurde darufhin unterbrochen und auch die seiner Kollegen mit möglichen „Fach“kenntnissen über den Nazikontext vertagt.
Zur Überraschung der Nebenklageanwälten, bezeugte ein eingesetzter Beamter der Streifenpolizei, dass er zwar die Sicherstellung des PKW und Führerschein erwirken konnte, aber keine Beweissicherungsmassnahmen an der Verletzungsstelle oder gar die Gewahrsamnahme des mutmasslichen Täters erfolgte.
Beweissicherungen wurden von der Kripo überhaupt erst am nächsten Tag (2.10. ab 12:35 Uhr) vorgenommen. Erkennbar mit dem Ziel Belege für die von Stech behauptete Angriffssituation zu finden (Splint für Reizgasflaschen) Dies galt auch für die Untersuchung des PKW selbst am 4.10. !! Selbst die Frage wie Stech auf den Pendlerparkplatz nach seiner Tat mit dem PKW zurückkehrte ist bis heute im Verfahren in öffentlicher Verhandlung ungeklärt

Notruf 5 Minuten nach Tat: Stech gibt seinen bedingten Tötungsvorsatz zu Protokoll

Die durch die Absage der Kriminal-Polizeizeugen gewonnene Zeit nutzte das Gericht, um den von linksunten-indy dokumentierten Facebook Diskurs zu verlesen und akustisch, die aufgezeichneten polizeilichen Notruf in das Verfahren einzuführen.
Diese aktustische Notrufaufzeichnungen erwies sich für den angeklagten Nazi gerade durch den akustische Einbringung als fatal.
Ein Zeuge, der das Geschehen auf der Hecklinger St. radelnd beobachtet hatte und unverzüglich aufgewühlt den polizeilichen Notruf anrief, sprach von „Mordversuch“ und einem flüchtigen Täter mit dem Kennzeichen „OG-SS“. Da er Stech in einiger Entfernung mit seinem PKW parken sah, wurde er von Beamten aufgefordert, hinter dem geflüchteten Fahrer her zuradeln. Das tat er auch.
Dem Stech händigte er sein mit dem polizeilichen Notruf verbundenes Handy aus mit der Auffordeung, zu seinem Mordversuch Stellung zu nehmen. Stech beruhigte den Beamten damit, dass er erklärte: der Staatschutz hätte schon alles aufgenommen, das „7 Vermummte ihn angegriffen hätten“. Das erregte den Polizeilichen Notruf Beamten so sehr, so dass er zweimal Stech unwirsch mit "ich kenne keinen Staatsschutz ` ùnterbrach und stattdessen Ihm eine Identifizierung seines  PKWs und seiner Person abverlangte über seine handynummer.
Nur noch von dem Einwurf des Zeugen unterbrochen – das rechtfertigt doch kein Umfahren!- gab Stech auch im dritten Anlauf seine Tatversion aus`folgenden Elementen wieder: 6-7 Vermummte haben mich angegriffen. Sie rannten auf mich zu und sind in der Einfahrt gewesen. Ich konnte nur gerade ausfahren. Hatte die Hoffnung, diese springen bei Seite. Einer ischt halt frontal rein gelaufen`  Besser kann man auch für Studenten im kleinen Strafrechtsschein nicht seinen bedingten Verletzungs-/Tötungsvorsatz dokumentieren!
Noch dazu: Alles in einem beherrschten, nahezu unbeteiligten Ton als wären die Elemente von vorn herein einstudiert oder gar auswendig gelernt.
Alles nur gerade 5 Minuten nach seiner Tat - von Panik nicht die geringst Spur. Alles auch möglicherweise mitgehört von Nazikumpel Adler aus Bahlingen mit dem er  seit seiner "Flucht" vom Parkplatz per eigenem Handy telefonierte.
Diese unmittelbar nach der Tat aufgezeichnete Darstellung  würde zwar zu dem Tötungs/Notwehrdiskurs von Facebook mit Nazikumpel Ziethen, der anschließend auch verlesen wurde, wie die Faust aufs Auge passen.
Nur, wie Pflichtverteidiger Ulf Köpcke zutreffend bemerkte, allerdings liegt es  polizeilich dokumentiert  in den Gerichts-Akten nur als linksunten.indymedia Version vor. Deshalb ist – angesichts von Transkriptionsmanipulationsmöglichkeiten - der Diskurs nicht beweiskräftig, trotz STECHS Bekenntnis in der polizeilichen Vernehmung vom 12.10.11 zu den Pseudonymen.

Doch genau hieraus wird jetzt der Schuh, der den Prozess zusammen mit den willkürlichen Aussageverweigerungen des Staatsschutzes zum Platzen bringen könnte.
Da Kripo und Staatsanwaltschaft bisher das angesichts der Facebook-Speicherpraktiken erfolgversprechende Rechtshilfeersuchen nach Irland (Serverstandort Facebook Europe) bisher nicht einmal erwogen haben, müsste das Gericht jetzt im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht, diesen Antrag stellen. Da aber die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosack in ihren primär verfahrensökonomischen Überlegungen, bisher die Entscheidung, hinsichtlich den von der Nebenklage beantragten rechtlichen Hinweis, die Anklage möglicherweise auf Mordversuch zu erweitern, immer noch  vor sich her geschoben hat, fällt es wohl schwer, diesen Antrag von seiten des Gerichtes zu stellen. Von Facebook ist auch bekannt, dass zweimalige Versuche zwingend sind, um die gespeicherten Aufzeichnungen zu bekommen. All das dauert ca. 5 Monate. Das würde das gegenwärtige Verfahren aber wohl sprengen.

So haben sich Kripo, Staatsanwaltschaft und Gericht in eine unmögliche Lage manövriert. Mensch darf gespannt sein, wie Sie sich aus der Lage manövrieren. Nach den NSU-Morden sollte eigentlich die Justiz ihre Hausaufgaben gemacht haben.

Kmm 23.6.2012

siehe auch: Prozessbericht Freitag, 22.6.12

Prozessbericht Montag, 18.6.12

Oder: Emmendinger Staatschutz  verharmlost Kameradschaft Südsturm Baden
Anti-Antifa Aktion von Nazi Stech vorerst gestoppt
Interview mit Nebenklagevertreter Jens Janssen (20.12.2011)