Grün-Rot will polizeiliche V-Leute explodieren lassen!

Grün-Rot will polizeiliche V-Leute explodieren lassen!

Mit einer eigenen Rechtsvorschrift will das Kabinett des Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann, die Polizeibehörden ermächtigen, verstärkt V-Leute zum Einsatz zu bringen.

Im § 22 Abs 1 wird eine neue Nummer 5 in das Polizeigesetzes implementiert, die zudem - nach Abs.5 - eine neue Rechtsgrundlage schafft, um auch präventivpolizeilich z.B. bei erschwerten Landfriedensbruch Spitzel einzusetzen. (Erschwerter Landfriedensbruch ist definiert z.b. über das Mitführen gefährlicher Werkzeuge - wie Transparentstangen - bei Demos und dem Nichtausschluss des Willens sich zu verteidigen. Hierüber sollte unter anderem auch der Einsatz verdeckter Ermittler wie Bromma gerechtfertigt werden.)

Ungetrübt vom offenkundig flächendeckenden Nazipäppeleinsatz der Inlandsgeheimdienste zur Anwerbung von Nazistraftätern, die die NSU Terrorbande erst stark gemacht haben, lanciert hier grün-rot dieses Instrument erneut. Diemal-ausgerechnet unter dem Vorwand der Nazistrukturbekämpfung.
Selbstverständlich sollen auch die Volksverhetzer und Nazipropagandisten anwerbbar sein. Dabei soll die Möglichkeit der Anwerbung durch die Polizeiführungen erleichtert werden, in dem sie auf spezielle Beamte des höheren Dienstes delegierbar sein wird (§ 22 Abs.6 Satz 2 neu).
Die geworbenen Spitzel werden gesetzlich auch zusätzlich geschützt. Alle Ausgepitzelten brauchen nicht informiert zu werden.(§ 22 Abs.2 8 Satz 2).

Angesichts der notorischen Anti-Links Ausrichtung der Polizei sowie - vgl. Stech-Prozess - der notorischen Unfähigkeit des Staatsschutz wird das neue Zielobjekt des grün-roten Wahns erkennbar gegen Links zum Einsatz kommen. Dafür braucht es keine grossen prophetischen Gaben.

Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in den Ausschussberatungen.
Nach der Absprache zur Arbeitsweise innerhalb der Koalition sind die - bis in diese Woche elektronisch nicht zugänglichen -Gesetzentwürfe der Regierung erst dann in den Landtag einzubringen, wenn sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben.
Erneut scheinen die Innenpolitiker der Grünen vor den Machtansprüchen des Innenministers eingeknickt zu sein.
Angesichts des defacto Ausfall des Datenschutzbeauftragten - er begrüsst die Neuregelung genauso wie die Polizeigewerkschaft !!!- ist die Reaktion des Anwaltvereins ebenfalls als eher harmlos zu betrachten: er bezweifelt nur das Fehlen eines expliziten Verhältnismässigkeitsprinzips beim Einsatz der V-Leute.
Ob die baden-württembergische Strafverteidiger Vereinigung überhaupt - schriftlich - angehört wurde ist, nicht ersichtlich .

Protest jedenfalls ist überfällig.

http://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/2000/15_2434_d.pdf