Große Koalition von SPD, Grünen, FDP und CDU verschärft Baden-Württembergisches Polizeigesetz

Große Koalition von SPD, Grünen, FDP und CDU verschärft Baden-Württembergisches Polizeigesetz

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Mit einer einzigen Enthaltung verabschiedete der Baden Württembergische Landtag am heutigen Donnerstag den 15. November die Änderung des Landespolizeigesetzes. Das Gesetz ist nun auch an den europäischen Vertrag von Prüm und die schwedische Initiative angepasst worden. Somit wird auch den Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates, innerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes, unter den gleichen Bedingungen, Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt, wie innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden. Geschaffen wurde auch eine Rechtsgrundlage für den präventivpolizeilichen Einsatz von sogenannten "Vertrauenspersonen" (angeworbene Spitzel) zur Datenerhebung. Ein kommentierender Beitrag zur Verschärfung mit O-Tönen aus dem Landtag.

5:24
siehe auch:

Verschärfung des Polizeigesetzes aus der Sicht des AK Spitzelklage und Stand der jur. Aufklärung des Spitzelfalls Bromma:
11:40
und: Was sagt die Landesdatenschutzbehörde zum neuen Polizeigesetz?
11:26
 
Vergleiche hierzu auch die Aussagen des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten zum selben Thema:
10:14