Der Antisemit Gedeon darf in der AfD bleiben*

Der Antisemit Gedeon darf in der AfD bleiben*

Während die AfD die Abschottung der deutschen Grenzen gerne mit der drohenden Gefahr der Einwanderung von Antisemiten begründet, ist man in den eigenen Reihen da eher großzügig. Am Tag vor Heiligabend hat das Landesschiedsgericht in Reutlingen entschieden, dass der Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon weiter AfD-Mitglied bleiben darf. Die Entscheidung wurde erst später bekannt. Der Landesvorstand hatte den Ausschluss Gedeons wegen antisemitischer Äußerungen beantragt. In seinen Büchern hatte Gedeon behauptet, Juden arbeiteten an der „Versklavung der Menschheit“ und das Judentum sei der „innere Feind“ des Abendlandes. Gedeon beklagt auch eine angebliche Judaisierung des Christentums. Dass Gedeon auch heute noch zu seinen Äußerungen steht, wollte ihm das Schiedsgericht nicht vorwerfen, denn eine alte Position nicht aufzugeben sei ja kein „Tun“, sondern ein „Nichtstun“. Mit anderen Worten: wer jemandem die Brieftasche klaut, ist zur Rückgabe nicht verpflichtet.

Außerdem wirft das Gericht den Betreibern des Ausschlussverfahrens vor, auch auf mehrfache Nachfragen, kein weiteres Material zur Begründung des Ausschlusses nachgereicht zu haben. Insbesondere der Vorsitzende der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“, Markus Frohnmaier soll von ihm bereits zugesagtes Material nicht geliefert haben. Frohnmaier war Mitarbeiter von Alice Weidel und sitzt heute im Bundestag. Wegen der nicht nachgereichten Materialien hält das Schiedsgericht neuere antisemitische Äußerungen Gedeons für nicht ausreichend belegt.

Am Montag beschloss der baden-württembergische Landesvorstand der AfD das Ausschlussverfahren gegen Gedeon nicht noch einmal aufzunehmen.

*In der ursprünglichen Fassung des Textes hieß es, Wolfgang Gedeon sei ein "bekennende"r Antisemit. Im Auftrag seines Mandanten Herrn Gedeon schickte uns sein Rechtsanwalt Laurens Nothdurft am 12.11.2019 ein Abmahnschreiben. Die ursprüngliche Fassung haben wir korrigiert. Zur Begründung dieser Korrektur verweisen wir hiermit auf unsere Antwort an Herrn Nothdurft:

Sehr geehrter Herr Nothdurft,

wir nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Mandant, Herr Gedeon, erklärt, er habe sich nie zu seinem antisemitischen Meinen und Behaupten – verbal?-  „bekannt“. Bemerkenswerter Weise trotz seines Verzichtes auf Widerruf seiner publizierten Auffassungen im Verfahren vor dem Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg.
Dessen Resultat wie Zustandekommen ist Gegenstand des Artikels auf unserer Webseite.

Wir sind uns jedoch sicher, dass jede/r durchschnittliche Rezipient/in des Artikels, die im Artikel mitgeteilten und von Herrn Gedeon nie widerrufenen Behauptungen unschwer als Antisemitismus auffassen wird. Auch ganz ohne verbale oder Brief-und-Siegel-Ausweise von Herrn Gedeon selbst. Insofern wird auch jede/r  unvoreingenommene Leser*in diesem eindeutigen Kontext dieser Zitate dies noch einmal  als „Bekenntnis“ Ihres Mandanten zu den antisemitischen Zitaten seines Werkes im korrekten Sinne der Überschrift des Artikel auffassen.

Trotz dieser für unvoreingenommene Leser eindeutigen Deutung werden wir zur Vermeidung der offensichtlichen Fehldeutung Ihres Mandanten und seiner Anhänger künftig auf „bekennenden“ in der Überschrift  verzichten.