Wer untersucht wen? - Anmerkungen zu dem Verhalten der Sicherheitsbehörden im bw. NSU-PUA

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Wer untersucht wen? - Anmerkungen zu dem Verhalten der Sicherheitsbehörden im bw. NSU-PUA

Oliver Ramakers ist KHK im LKA. Im Anzug  hat er schon zweimal im Parlamentarischen Untersuchungsausschuß zum NSU in Baden-Württemberg ausgesagt.
Einmal zu den Ermittlungsergebnissen der EG Umfeld, die im Februar 2014 ihren Abschlussbericht zu den NSU Verbindungen nach Baden-Württemberg zusammen mit Inneminister Gall vorgelegt hatte,
Als er nach dem Berichtsteil zum Florian H. Tod  und dessen Verbindungen in der Naziszene bei seinem Auftritt im Untersuchungsausschuß beiläufig die Neuaufnahme von Ermittlungen im März zu dem NSS fallen liess und befragt werden sollte - Matze K. war entdeckt worden - wollte er dies nur nicht-öffentlich.
Einstimmig beschloss der Ausschuß´nach dieser nicht-öffentlichen Befragung, O.Ramakers erneut zu den im März neu aufgenommenen polizeirechtlichen  Ermittlungen zu den nazistischen Umfeld von Florian H., die zuvor ergebnislos verlaufen waren, öffentlich zu befragen. Der Ausschuss fand an seinen Ergebnissen nichts geheimhaltungsbedürftiges. Oliver Ramakers mußte erneut ausssagen. Er verbat sich wie beim ersten Mal jede Bild, Film und Tonaufnahme seiner Ausssage. Im Eiltempo spulte er neue auf Basis des Polizeirechtes vorgenommene Ermittlungsergebnisse. Ohne parlamentarische Nachfrage bleibt z.B. warum NPD-Verbindungen nur auf Aussagen des NPD-LandesVorturner A.Neidlein und Mathias Brodbeck , Kreischef von Heilbronn, gestützt werden. Angesichts der Ermittlungsergebnisse aus dem thüringischen Oberweissbach, das Rudolstadt und Saalfeld - bewusst? - ignorierte, ein erneuter Beleg der "Qualität" der Ermittlungen im Rahmen der Polizeiinsepktion 6.

Oliver Ranakers, Chefermittler (?) der Ex-EG Umfeld ermittelt -polizeirechtlich oder strafrechtlich? - aber offenkundig auch im Ausschuss selbst.
Am 27.4.15  tauchte er jedenfalls im schicken weissgerippten T-Shirt-Pulli im parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf und nahm auch an der anschliessenden Presseunterrichtung teil. Das erstaunt nun sehr. Zwar war mit der NPD-Aktivistin Nelly Rü. auch eine Befragte seiner Ex-Ermittlungsgruppe im Zeugenstand. Aber im Untersuchungsauschuss??  Waren dies denn weiterhin Ermittlungen in der polizeirechtlich zulässigen "Gefahrenabwehr schwerer Straftaten"? Oder erledigte er die häufig beobachtend im UA eingesetzte Beamtin des LKA? Beobachtet diese wie auch andere ihrer Kollegen den Ausschuss, um ihre BeamtInnen besser auf deren Aussage im UA  vorzubereiten?
Oder waren es gar die Aussagen des vierten im Ruhestand befindlichen -also Ex-LfV Beamten?  Dessen parlamentarisch geduldeter, theatralischer Auftritt den der Ex-Dientstellenleiters der Außenstelle für Nord-Württemberg, Rainer Öttinger (Klarname nach JW:Osswald) hinlegte, war Beobachtungsobjekt? Oder gar die Aussagen zweier LKA-Kollegen der Ex-Soko Parkplatz, dann  regionale Abschnittsermittlungsgruppe des BKA zu Michèle Kiesewetter. Die hatten NPD-Neidlein und NPD-Brodbeck u.a.  zur Enttarnung von "Krokus"  "befragt" bzw. nicht,  ob sie den lebensgefährlich verletzten  Martin Arnold auf Basis der Kenntnissmöglichkeiten von und aus Nelly Rü. Friseuersalon ausgeforscht haben.
Der clowneske Auftritt des EX-LfV Beamten Öttinger/Osswald wie seine  Aussage wurden -nebenher- auch  vom Inneministeriumsvertreter im UA ferngesteuert - hinsichtlich des Aussageinhalts. Weshalb also Ramakers - wie andere Kollegen auch gar in der Freizeit? - im Publikum seine "Gefahrenabwehr"- Ermittlungen betreiben muss, bleibt deshalb um so  unerfindlicher.
Unerfindlich auch, obwohl Ausschußmitglieder die Anwesenheit von KHK O.Ramakers bemerkten, weshalb sich der  Ausschuß nicht mit diesem Übermass polizeilichen Aufklärungsinteresse - zumal wenn diese Erkenntnisse via  Dienstwege zeitschonender einholbar wären - am Ausschuß und seiner Tätigkeit  bis hin zur Teilnahme an Presssekonferenzen nicht befasst.

Auffällig ist nebenher weiterhin, dass seit dem peinlichen Auftritten von Beamten der PPs Stuttgart und Heilbronn sämtliche im öffentlichen Dienst bei Sicherheitsbehörden beschäftigten Zeugen schablonenhaft jede Bild, Film und Tonaufnahme verweigern.
Auch hier ist der Ausschuß gefordert. § 8 des Untersuchungsausschußgesetz gibt Maßgaben an die Hand. Wann und auch aus welchen Gründen im öffentlichen Teil eine Abwägung mit Persönlichkeitsrechten gerade auch von im öffentlichen Dienst Beschäftigten Zeugen vorzunehmen ist. Gepixelte Bilder auf dem Weg hin zur Aussage sind zwar- erst nach SWR Intervention -noch erlaubt.
Wenn aber öffentliche Bedienste, die verpflichtet sind,  einem öffentlichen Parlamentsausschuß Rede und Antwort zu Themen aus ihrem Dienstbereich, die Sie  im öffentlichen Interesse untersucht haben und jetzt überprüft werden müssen, schablonenhaft die Öffentlichkeit einschränken können, läuft erkennbar etwas schief. (Selbst dem Ausschuss liegen die Protokolle des stenografischen Dienst ja erst verpätet vor!)
Der Vorgang erinnert an jahrelange  (Film/FOTO-)Pressebehinderungen bei Demonstrationen, als Beamte die Dokumentation ihrer öffentlichen Einsätze mit dem Recht am eigenen Bild verhindern wollten. Hierzu hatten die eifrigen Juristen der Sicherheitsbehörden Ihnen geraten, bis die Gerichte diesen juridischen Müll kassiert haben.
(kmm)