Massenhafte Rasterfahndung leicht gemacht: Das neue Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage

Massenhafte Rasterfahndung leicht gemacht: Das neue Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage

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Grafik: stopp-bda.de
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Am 1. Juli wird das Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage in Kraft treten. Schon bei Ordnungswidrigkeiten werden die Verfolgungsbehörden Zugriff auf allerlei Daten von Telekommunikationsanbietern bekommen können. Die Anbieter müssen eine Schnittstelle anbieten. Hier sollen u.a. IP Adressen aber auch Pinns und Passwörter gespeichert und automatieiert abgefragt werden können. Mittlerweile ist auch eine Verfassungsklage gegen das Gestz angekündigt. Einer der Kläger ist Patrick-Breyer, Landtagsabgeordneter der Schleswig-Holsteinischen Piratenpartei. Mit ihm sprachen wir über die Hauptkritikpunkte am Gesetz, die Frage, ob zukünftig wirklich deutlich mehr Daten von den Sicherheitsbehörden angefordert werden und über die Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten an der Verfassungsklage. Beim Verfassungsschutz gilt noch nicht einmal beim automatisierten Zugriff auf Pinns und Passwörter der Richtervorbehalt.

Mehr Infos zur Klage unter: http://stopp-bda.de

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