....von den entsprechenden Behörden als Versammlung im Sinne von Art. 8 GG eingestuft: "Abseilen über Autobahnen"
Auch wenn die Anmeldung der Versammlung teilweise vor Gericht erklagt werden mußte und an fast allen Orten die Vorhaben der letzten Woche auf den Widerstand der Autobahnbetreiber stieß - ein Erfolg schien es dennoch gewesen zu sein...