Keine Betreuung ohne Anhörung der Betreuten - BVerfG bleibt dabei
"Angesichts der mit einer Betreuung möglicherweise verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung im Angesicht der Betreffenden grundsätzlich unverzichtbar. Entsprechend hat der Gesetzgeber...