Öffentlichkeitsprinzip: AKW muss radioaktive Abluft-Messdaten nicht publizieren
AKW Leibstadt pustet irgendetwas ab und die die Betreiberin des AKWs muss die Daten zur radioaktiven Abluft nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (CH) hat ihre Beschwerde gegen die Verfügung der Atomaufsicht gutgeheißen.
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