Bußgeldforderungen gegen BildungsaktivistInnen auf Bahnsteig hinfällig!
Das Bundesverrfasssungsgericht hat heute morgen (Dienstag 22.2.2011) Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen erlaubt, sofern sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden.
RDL zum Urteil:
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