Feindstrafrecht der Paragraphen 129a, 129b StGB
Mit diesen ist der Weg vom Tatstrafrecht zum uferlosen Täter*innen- bzw. Gesinnungsstrafrecht beschritten worden. Er richtet sich gegen Gründer*innen, Mitglieder und Unterstützer*innen "terroristischer Vereinigungen" ohne zu definieren, was...