Zu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu haben. Am 2. April...
Am heutigen Donnerstag den 9. März fand vor dem Freiburger Landgericht ein Prozess gegen einen jungen Freiburger Antifaschisten statt. Bei den Protesten gegen den NPD Parteitag in Weinheim im November 2015 hatte er sich mit einer...
Zu 10 Tagessätzen à 35 Euro wurde ein Antifaschist an diesem Mittwoch vor dem Freiburger Amtsgericht verurteilt. Mit seiner Teilnahme an einer Sitzblockade gegen den Aufmarsch der rechten, frauenfeindlichen Sekte der Piusbrüder im Jahr...
Am Mittwoch den 12.10. findet vor dem Freiburger Amtsgericht um 8 Uhr ein Prozess gegen einen Freiburger Antifaschisten statt. Im April 2015 soll er mit der Beteiligung an einer Sitzblockade gegen den Aufmarsch der reaktionären...
Die Stadt Emmendingen hat für den morgigen Samstag ein Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich gegen AntifaschistInnen aus mehreren Städten in der Region erlassen. Verwiesen wird dabei auf den präventivpolizeilichen §27a Absatz 2 des PolG(*1). Als weitere Begründung müssen die nach dem Zwischenfall in Riegel angespannte Lage zwischen Rechts und Links, die Eskalation während der spontanen Demonstration am 5. Oktober in Offenburg, sowie sowie angeblich "straffälliges Verhalten" in der Vergangenheit herhalten. Absurd wird es dort wo Antfaschistinnen ihr Einsatz gegen Nazis zum Vorwurf gemacht wird:"Gerade bei dem von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Verhalten besteht die Gefahr, dass es durch Ihre Anwesenheit am "Veranstaltungstag" zu Eskalationen kommt oder sie möglicherweise, durch andere Personen angestachelt oder provoziert, erneut Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen, oder andere Personen provozieren, damit von diesen entsprechende Aktionen begangen werden." Nazis also als Messlatte dafür, ob gegen sie demonstriert werden kann. Die CDU Extremismus Perversion lässt Grüssen. Update:Mittlerweile hat das VG Freiburg in einem Beschluss die Aufhebung des Sofortvollzugs angeordnet und die unten angegeben Sach- wie Rechts Gründe teilweise zu eigen gemacht.
Das Bundesverrfasssungsgericht hat heute morgen (Dienstag 22.2.2011) Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen erlaubt, sofern sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden.