Rundfunkfreiheit freier Radios verteidigt !
Standhafte freie Radiomacherinnen vom Querfunk Karlsruhe setzen sich durch!
Am Do. 23.4.2009 16 Uhr war es dann endlich doch soweit: die baden-württembergische Medienbehörde LfK musste vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - 1. Kammer - bei den Angriffen auf die Rundfunkfreiheit freier Radios im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches klein beigegeben.
Sie verzichtet auf die Eingriffe in die Selbstverwaltungsfreiheit und in die Programmfreiheit von Querfunk in Karlsruhe.