5. Verhandlungstag am Dienstag 30.4.24 9 Uhr 30: Prozess gegen Fabi und RDL am 4. Verhandlungstag, 29.4.24

Prozess gegen Fabi und RDL am 4. Verhandlungstag, 29.4.24

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Zeichnung des IT-Experten: Er sitzt mit Anzug vor einem aufgeklapptem Laptop
Gerichtsgutachter vom Darmstädter Frauenhofer Institut für Internet Sicherheitstechnik
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Quelle: 
RDL

Ca. um 18 Uhr 05 wurde der 4. Verhandlungstag bei der Erstattung des Gutachtens durch den vom Gericht bestellten Gutachter zur seit 2020 existenten statischen ArchivSeite von linksunten abgebrochen. Dabei wurde u.a. die en Tatsache festgestellt, daß die Archivseite nicht alle Beiträge zwischen 2009 und 2017 enthält im Unterschied zu denen, die zwar schon in den delete Ordner gewandert waren und nur über die node Nr. bei der internetwayback maschine von archive.org auffindbar sind oder wohl auch in den internen Bereich verschoben, so die Mutmassung des Gutachters an Einzelbeispielen.  Erneut  wurde durch den Gerichtsgutachter auch  ersichtlich, das buchstäblich kein Anknüpfungspunkt für die Behauptung der Anklagezulassung in der Version des OLG Stuttgart besteht: das es eine Fortbetätigung des IMC linksunten über 2017 hinaus  gegeben hat.
Dem Ankläger  Graulich schien jedoch mehr die Gesichtsmuskeln im Publikum zu interessieren, um sie auszucallen. Anlass zur Gesichtmuskel  Betätigung ergaben sich bei den Versuchen des sachverständigen Zeugen aus dem LKA, der den Vergleich brachte  und ausser dem Gerichtsgutachter  vom Darmstädter Frauenhofer Institut für Internet Sicherheitstechnik  den im Gerichtsaal befindlichen DAUs  mit einem analogen Hausvergleich die Funktion von Domainbesitzerin (z.b. für indymedia.org)- Webhoster-  Sub-Domainname(linksunten.indymedia.org)-ipadresse-dns-auflösung-webserver und Webadmin zu erläutern. Dies liess bei vielen im Publikum die  Gesichtsmuskeln zucken.

Nicht zur Verlesung kam eine email bzw. Vermerk des Verbots federführenden Sachgebietsleiter im Bundesinnenministeriums, Reinefeld, zum Internet Media Center  (IMC) linksunten, der wohl telefonisch bestätigt hat, das die Abschaltung jedenfalls der Webnutzung der Adressen von linksunten.indymedia am 25.8.2017 und danach jedenfalls nicht durch das BIM oder nachgeordnete Behörden erfolgte.
Obwohl nach Aussage des Gerichtssachverständigen es nahezu unmöglich ist, Kopien von Webseiten dauerhaft aus dem Internet zu löschen, hat das BIM in der Neuveröffentlichung der Verbotsverfügung im April 2020  erneut die nichtvollstreckbare subDomainnutzung linksunten.indymedia.org verbieten wollen.
Übrigens eindeutig conträr zur Festellung des Bundesverwaltungsgerichtes (Rz.33 Urteil vom 29.1.2020), die ausdrücklich das Verbot auf den IMC linksunten beschränkte, aber das openposting Diskussions- und Veröffentlichungsportal unter dem Domainnamen  von dem Verbot ausnahm. Ob Reinefeld, der die Neuveröffentlichung abzeichnete, dies bewußt war, wird in der öffentlichen Hauptverhandlung wohl kein Thema werden, da er wohl nicht als Zeuge auftreten wird. (kmm)

30.4.24 9 Uhr 30 5. Verhandlungstag Fortführung der Gutachtenerstattung  - Verlesung BIM ggf. Einführung weiterer Dokumente

14.5.24 9 Uhr 30  6. Verhandlungstag terminiert

16.5.24  9 Uhr 30 7.Verhandlungstag terminiert

Jeweil Saal 125 im 1.OG