Deutschland: Arbeitsministerium will Langzeitarbeitslose härter bestrafen können als eigentlich zulässig

Arbeitsministerium will Langzeitarbeitslose härter bestrafen können als eigentlich zulässig

Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit halten an übertriebene Strafen für diejenigen Langzeitarbeitslose fest, die sich aus ihrer Sicht nicht genug anstrengen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Sie bezieht sich auf den Entwurf für eine interne Weisung, die die Praxis der Behörden an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts anpassen soll.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt die starre und harte Strafpraxis der Behörden gegen Langzeitarbeitslose eingeschränkt. Trotzdem wollen das SPD-geführte Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit nun Sanktionen zulassen, die zusammengenommen zu Hartz-IV-Kürzungen von mehr als 30 Prozent führen. Wenn die Person verschiedene Pflichten verletzt, sollen demnach die verschiedenen Sanktionen zusammengezählt werden. Jede einzelne Sanktion kürzt zwar weniger als 30 Prozent des Hartz-IV-Betrags, doch zusammengezählt könnten die Sanktionen sogar zu Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent führen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dabei geurteilt, dass die Behörden zwar einen Teil der sogenannten Hartz-IV-Leistungen kürzen dürfe bei Langzeitarbeitslosen, die sich nicht genug um Arbeit bemühen. Doch es sei unverhältnismässig, wenn die Behörden mehr als 30 Prozent der Hartz-IV-Leistungen kürzen, weil es sich eigentlich um ein notwendiges Existenzminimum handele. Die Dauer und die Höhe dieser Kürzungen müssen darüber hinaus unbedingt auf die individuelle Situation und mögliche Härten angepasst werden, so die RichterInnen.

(mc)