Für die Anerkennung dessen sammelt Jana Heinicke Unterschriften in ihrer Petition auf inn.it. Sie argumentiert, dass kein einziger cis-Mann Gewalt unter der Geburt erleben muß. Laut einer Studie haben 77% der befragten Menschen mit Uterus dagegen Anschreien, Demütigungen, das Ignorieren von Schmerzen sowie unnötige oder unzureichend begründete Interventionen – teils sogar ohne Einwilligung – unter der Geburt erfahren. Von patriarchalen Vorstellungen geprägt ist beispielsweise die gewaltsame Praxis des sogenannten „husband stitch“ wenn nach einem Dammriß oder -schnitt während der Geburt die Vaginaöffnung – ohne Einwilligung der Betroffenen – zu eng zugenäht wird. „Das ist Genitalverstümmelung“, sagt der Sexualtherapeut Carsten Müller. Auch Internationale Organisationen wie Human Rights Watch werten diese Erfahrungen als Menschenrechtsverletzungen. Hierzulande werden sie als „Behandlungsfehler“ bagatellisiert. Der Abbau geburtshilflicher Strukturen trägt maßgeblich dazu bei, die Situation zu verschärfen; zitat Jana Heinicke „man könnte sogar soweit gehen, zu sagen, dass dieser Abbau selbst eine Form von institutioneller Gewalt darstellt.“ zitatende Es fehle ganz konkret an „unabhängigen Meldestellen, verpflichtender Präventionsmaßnahmen, eine systematische Erfassung von Gewalt unter der Geburt, rechtlich definierte Schutzmechanismen“ sowie „klare Wege, auf denen Betroffene Gerechtigkeit einfordern können“.
Dabei hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention „verpflichtet, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.“ so Jana Heinicke weiter.
Daher fordert sie den Deutschen Bundestag auf, folgende Schritte einzuleiten:
1. Gewalt unter der Geburt im Sinne der Istanbul-Konvention ausdrücklich als geschlechtsspezifische Gewalt anzuerkennen.
2. Einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Gewalt unter der Geburt konkret bekämpft, die Rechte von Gebärenden schützt und die Grenzen medizinischer Eingriffe klar definiert.
3. Fälle von Gewalt unter der Geburt systematisch zu dokumentieren und auszuwerten – einschließlich der besonderen Gefährdung Schwarzer, queerer und behinderter Gebärender
