Am Dienstag, den 15. Januar, hat das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-BezieherInnen verhandelt. Im Vorfeld haben wir darüber bereits mit dem Sozialrechtsexperten Roland Rosenow gesprochen, der als Sachverständiger für den Verein Tacheles zu der Verhandlung in Karlsruhe geladen war. Tacheles sieht die Sanktionen als verfassungswidrig an. In die Verhandlung brachte Tacheles auch die Ergebnisse einer unmittelbar zuvor erstellten Umfrage zu den Folgen der Sanktionen ein, an der über 21.000 Personen teilgenommen hatten. Wir haben Roland Rosenow nach den Ergebnissen dieser Umfrage und nach seiner Einschätzung der Verhandlung gefragt.