Sanktionen, die Sozialleistungen bis auf Null kürzen, einschließlich der Wohnungskosten. Die von Jobcenter zu Jobcenter quasi nach Gutdünken unterschiedlich angewandt werden können: Mit Hartz IV möglich und seit Jahren sind sie gängige Praxis - obwohl sie möglicherweise verfassungswidrig sind. Das prüft nun endlich das Bundesverfassungsgericht. Zu einer Anhörung am 15. Januar 2019 sind als sachverständige Dritte u.a. Harald Thomé und Roland Rosenow vom Verein Tacheles e.V. geladen. Sie haben bereits eine Stellungnahme verfasst, in der ausführlich nachgewiesen wird, warum die Sanktionen rechtlich unhaltbar sind. Wir haben mit Roland Rosenow gesprochen.