CDU und SPD haben sich auf drastische Änderungen beim Bürgergeld geeinigt, das zukünftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen soll. Wir haben mehrmals darüber berichtet. Am 10. Dezember soll das Gesetz im Bundeskabinett beschlossen werden. Vorgesehen sind relativ schnelle Leistungskürzungen. Dazu heißt es im Beschlusstext des Koalitionsausschuss: „Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt.“. Auch das Schonvermögen soll gekürzt werden. Grundsätzlich gelte der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Um die geplanten Änderungen noch einmal zu vertiefen, haben wir mit Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles gesprochen.
