CDU und SPD haben am Mittwoch im Bundeskabinett die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" beschlossen. Wir haben mehrmals darüber berichtet. Vorgesehen sind relativ schnelle Leistungskürzungen. Dazu heißt es: „Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt.“. Auch das Schonvermögen soll gekürzt werden. Grundsätzlich gelte der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Bei der Miete fällt die Karenzzeit komplett weg.
Über die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende und eine historische Einordnung der Reform haben wir mit Roland Rosenow, Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, gesprochen. An der KH hat er jüngst einen Vortrag mit dem Titel Reform des Bürgergeldes: Vom „Arbeitsscheuen“ zum „Totalverweigerer“ gehalten, der online nachgeschaut werden kann.
