Seit Anfang diesen Jahres ist ein Gesetz in Kraft, das KritikerInnen „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“ nennen. Kurz zusammengefasst.:Wer als nicht Deutscher gerade mal keine Lohnarbeit hat oder derzeit keine findet, der soll auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Er oder sie wird von den Sozialleistunegn ausgeschlossen und defacto ausgehungert. Ob dieses Unionsbürgerausschlussgesetz überhaupt grundrechtskonform ist, ist aber äußerst diskutabel. So gab es jüngst auch zwei Urteile des Kasseler Sozialgerichts, die RumänInnen und UngarInnen Sozialleistungen zusprachen.
Wir fragten Roland Rosenow, Sozialrechtsexperte aus Freiburg, zu den Hintergründen und der Kritik an dem Gesetz aus dem Hause Nahles.