Verfassungsgericht erlaubt Gesetz zur Tarifeinheit

Verfassungsgericht erlaubt Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil am gestrigen Dienstag das Tarifeinheitsgesetz für verfassungskonform erklärt. Mehrere kleine Spartengewerkschaften, aber auch ver.di hatten gegen das 2015 in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe geklagt. Die RichterInnen verlangten jedoch Nachbesserungen zum Schutz der kleinen Gewerkschaften.

In Karlsruhe lagen mehrere Verfassungsbeschwerden, unter anderem von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, vor, die wegen des Tarifeinheitsgesetzes das Streikrecht gefährdet sahen. Die von SPD-Arbeitsministerin Nahles entworfene Regelung besagt, dass im Falle von unterschiedlichen Tarifverträgen in einem Betrieb allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Weil das Gesetz damit die Forderungen der Minderheitengewerkschaften delegitimiert, schränkt es potentiell auch das Streikrecht der kleinen Zusammenschlüsse ein. Oft sind davon Spartengewerkschaften wie die GdL für LokführerInnen betroffen, die Berufsgruppen und keine Branchen repräsentieren.

Das Verfassungsgericht verlangte in seinem Urteil, dass bis 2018 bei der Berücksichtigung der Belange der Minderheitengewerkschaften nachgebessert wird. Bis dahin dürfen die konkurrierenden Tarifabschlüsse nur in Ausnahmen verdrängt werden. Unklar ist allerdings, wie die Nachbesserung konkret aussehen soll.

Nahles begründet das Gesetz damit, dass es nicht zu Tarifunterschieden in einem einzigen Betrieb kommen solle und die Gewerkschaften besser kooperieren müssten. Dafür gibt es allerdings keine Anzeichen. Vielmehr kündigten die Minderheitengewerkschaften an, sich auf ganze Branchen auszudehnen, sollte das Gesetz in Kraft bleiben. Arbeitgeberpräsident Kramer und Mittelstandspräsident Ohoven begrüßten die Entscheidung des Gerichts.