Mehr Geld fürs Wohnen für Hartz-IV-EmpfängerInnen im Freiburger Umland

Mehr Geld fürs Wohnen für Hartz-IV-EmpfängerInnen im Freiburger Umland

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Mieten stoppen
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Recht auf Stadt Freiburg
Das Bundessozialgericht hat am Dienstag, den 16. Juni, entschieden, dass das Jobcenter des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald um 150,70 € höhere Unterkunftskosten an eine Familie im Bezug von Hartz-IV-Leistungen zahlen muss. Die Wohnkosten überschritten also das, was bisher als „angemessene“ Kosten der Unterkunft angesehen wurden. Der Landkreis verfügt bisher, wie viele andere, über kein schlüssiges Konzept zur Angemessenheitsgrenze.Wir sprachen mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Er erklärt, dass das Urteil nicht nur Bedeutung für das komplette Freiburger Umland, sondern auch für das Umland anderer Städte wie Hamburg oder Lübeck hat.

Wir fragten zunächst nach dem Fall, der zum Urteil geführt hat. Was hat das Bundessozialgericht genau entschieden? 11:55