In Freiburg zahlen zahlreiche Hartz IV EmpfängerInnen einen Teil ihrer Wohnkosten aus dem Regelbedarf, also aus ihrem sowieso schon geringen Hartz IV Satz; so das Ergebnis einer städtischen Studie, die schon Ende Februar veröffentlichst wurde, aber bisher kaum Beachtung gefunden hat. Was von den Ergebnissen zu halten ist, was das Problem an der städtischen Berechnung der Mietobergrenze ist, darüber sprachen wir mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg...
Bei Bedarfsgemeinschaften mit einer Person sind es 30,4%; bei Bedarfsgemeinschaften mit zwei Personen 33,5%; bei Bedarfsgemeinschaften mit drei Personen 40,6%; bei Bedarfsgemeinschaften mit vier Personen 34,2%; und bei Bedarfsgemeinschaften mit fünf und mehr Personen17,6%;
die Wohnungen haben, die die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter übernimmt, übersteigen...
Am nächsten Montag, 3.12.12 liegt den Gemeinderäten im Hauptausschuss der Entwurf des Mietspiegels 2013 vor. Zur allgemeinen Verwunderung gibt Anlass, dass dieser Mietspiegel 2013 die Basismiete genannten Mietentabelle im Gegensatz zu allen Erhebung über Neuvermietungsmieten angeblich in Freiburg in den letzten 2 Jahren nur um 3 % oder 24 cent auf 7,53€/qm im Schnitt steigen lässt. Eine Auswertung von immerhin mehr als 1700 Zeitungsanzeigen, die der Runde Tisch für die Monate Juli/August 2012 vornahm, ergab demgegenüber allein für die letzten acht Monate einen Mietanstieg von knapp 9 % . Dort gab es kaum noch eine Quadratmetermietangebot von unter 10 €. Fantasiert der Runde Tisch? Sicher nein! Die Behauptung des städtischen Mietspiegels 2013 von einem geringeren Anstieg der sogenannten Basismiete hat für die Stadtkasse nämlich einen unverzichtbaren Vorteil: Seit der Niederlage vor dem Bundessozialgericht, zahlt die Stadt ihren Arbeitslosengeld 2- beziehenden Einwohnern just nur bis zu Höhe dieser Basismiete die Mietkosten! Ein heruntergerechneter, moderaterer Anstieg gibt also Bares her für Bund und Kommune. Tatsächlich sind die Mieten aber in Freiburg in den letzten zwei Jahren auch nach dem Mietspiegel 2013 beträchtlich höher gestiegen. Nur das diesmal dieser Mietanstieg nahezu in Gänze in die Auf- und Abschläge der Basismiete versteckt wurde. Wie das?
Beispiel Baualter: War in den letzten Jahren aus den Befragungen von 2000 Mieterinnenhaushalten errechnet worden, dass insbesondere bei Wohnungen, die zwischen 1949 und 1960 gebaut wurden (z.B. ECA Siedlung/ Metzgergrün usw.), die Vermieter einen Mietabschlag von 9 % hinnehmen müssen, ist dieser schon 2 Jahre später angeblich nicht mehr existent. (Für alle Wohnungen galt auch, dass die, die z.B. vor 1985 gebaut wurden (vor 1918-1945/1961-1985), ebenfalls 3 % Abschlag bei der qm-Miete hinnehmen mussten). Im neuen Mietspiegel entfällt dieser Abschlag total. Das heißt aber auch, dass dies zu einem pauschalen Mietanstieg zwischen 3 bis 9 % führt, zusätzlich zu dem 3 % Anstieg der Basismiete! Also bis zu 12 % in den unsanierten Baultersklasssen und Quartieren(!), unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg und den 1950er Jahren gebaut wurden! Grossvermieter wie FSB und Genossenschaften haben jetzt vielmehr Erhöhungsspielraum.
Beispiel Hochhäuser Mieten explodiert? Im Jahre 2010 ergab die Mieten-Erhebung bei den Mietern, das
Der rund Tisch gegen die Hartzgesetze hat seine Untersuchung aus dem Jahre 2006 wiederholt. Als Folge der damaligen Untersuchung musste in einem Verfahren vom Bundesozialgericht die Praxis der Freiburger Bestimmung der sogenanannten...