Keine Kulanz bei Mietobergrenze für Obdachlose?

Keine Kulanz bei Mietobergrenze für Obdachlose?

Eigentlich sollte nach den Entscheidungen vor acht Monaten alles Klar sein.
Gewisse "Kulanzen" bei Überschreitung der sog. Mietobergrenzen (MOG) will der Gemeinderat bei Alleinerziehenden in Kauf nehmen.
Ausgerechnet bei Wohnsitzlosen gilt das jedoch nicht.
Selbst in den städtischen Notunterkünften liegen die Preise teilweise über den Mietobergenzen. Deshalb fordert der runde Tisch jetzt, die "Kulanzen" auch bei Wohnsitzlosen zu beachten undnatürlich auf das städtische Liegenschaftsamt und FSB einzuwirken, das Wohnungen auch unter den MOG angeboten werden.