Vier Strafanzeigen hat Florian Stech zur Verdeckung seiner eigenen Untaten (Riegeler Tötungsversuch)- nach der Devise Angriff ist die beste Verteidigung - gestellt. Eine gegen unbekannt, eine gegen die Autonome Antifa wegen angeblicher Verleumdung und falscher Verdächtigung und zwei im Kontext gegen RDL:
- gegen die ehemalige Presseprecherin des Bündnis gegen Rechts, Luisa Boos. Gegen Sie, weil sie zutreffend seine Handlung am 1.10. 11 mit "Tod in Kauf nehmend" beschrieb, erfolgte am 15.12.11 wegen Verleumdung/falscher Verdächtigung.
- gegen einen Redakteur bei RDL, weil er als Author eines Interviews, angeblich eine Datei hochgeladen habe, die frei im Internet zirkulierte und Florian Stech vor einer "Reichskriegsflagge" in Pose zeigte. Hier reklamierte er sein behauptetes "(Kunst-)Urheberrecht" mit Strafsanktionenandrohungen per "abredegemäss" erstatteter Anzeige am 2.1.12 bei der Staatsschutzabteilung mit KHK Messmer in Offenburg.
Diese Anti-Antifa-Aktion Stechs scheint nun vorerst gestoppt. Während das erste Verfahren schon am zureichenden Anfangs-Tatverdacht im April 2012 scheiterte (aber noch bis Anfang Juni wegen Stechs Einsprüchen dauerte), liess sich die Staatsanwaltschaft Freiburg im zweiten Verfahren mehr Zeit.
Sie liess zwei Kripostaatschutzabteilungen ermitteln. Diese hatten es mit Sachbeweisen erst gar nicht. Stattdessen googelten sie eifrig mit Stech zusammen auf RDL, verzichteten aber auf jeden Sachbeweis (Datei) oder Pageimpression des Naziportals radio-fsn.de auf der Stech publiziert haben wollte. Freiburgs Staatschutz KHK Kurz zeichnete gar - zu welchen Zwecken im Urheberrechtsvorwurf? - das Interview, das der Vertreter der Nebenklägers, Jens Janssen, RDL gab, auf Tonträger auf!!!
Auch dieses Verfahren ist nun nach § 170 Abs. 2 StPO- Mangels eines tatbestandlichen Schuldvorwurfs - am 14.6.12 eingestellt worden.
Nun wird sich zeigen, ob die Drohung des Stech-Pflichtverteidigers, Ulf Köpke gegenüber Bild - und Videoberichterstattern am ersten Prozesstag, er werde Sorge tragen, das des Nazi Stechs "Recht am eigenen Bild" (= also Bilderverbot im Umfeld des Prozesses!!) trotz dessen - im Sinne des Gesetzes - Tauglichkeit als relative Person der Zeitgeschichte, für diesen auch wirklich (agressiv?) durchgesetzt wird.
Der "linke" Pflichtverteidiger mit rundum Service für seinen Mandanten, der sich als auch als Organ der Anti-Antifa betätigt? We will see!
siehe auch: Prozessauftakt
Tag Florian Stech