Dresden toppt Stuttgart: Blokadetraining verboten

Dresden toppt Stuttgart: Blokadetraining verboten

Was in Stuttgart noch vor dem dortigen Verwaltungsgericht verhandelt wird, da ist man in Dresden schon ein Schritt weiter. Das dortige Verwaltungsgericht (Ri Bastius Behler,Diehl), stärkte den sächsischen Ruf eine Grundrechtsfreie Zone zu sein. Ein auf dem Innenstadtring angekündigtes und angezeigtes Blokadetraining des Bündnis Dresden Nazifrei wurde mit der perfiden Begründung , dass Nazis eine Minderheit sein und Grundrechtsschutz bedürfen, vom VG Dresden dafür benutzt um eine so begründete defacto Verunmöglichung des demonstrativen Blokadetrainings durch die Stadt passieren zu lassen. Dumm nur: "Mit einem Blockadetraining werden am Samstag keine anderen Versammlungen behindert, geschweige denn verhindert. Es sind gar keine Versammlungen von NPD und Kameradschaften angemeldet. Von den angekündigten Übungen geht keinerlei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Noch am 18. September 2012 hat das OVG Münster geurteilt, dass das Verbot von Blockadetrainings ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist.
Auch Blockaden stehen unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Darüber hinaus kann das Einüben von gewaltfreien und basisdemokratischen Kooperationen in Blockaden nicht schon als Blockade gewertet werden. Dabei handelt es sich um Versammlungen. Es ist völlig unverhältnismäßig zu unterstellen, dass diejenigen, die zu breiten Protesten gegen den Aufmarsch von NPD und Kameradschaften aufrufen, die öffentliche Sicherheit gefährden." Darauf weist zutreffend das Komitee für Grundrechte und Demokratie hin.

siehe auch : BVerfg stärkt Versammlungsrecht - auch für Fascho Demos