Europäische Kommission darf mit Tunesien über Rückführung illegal Eingereister und über vereinfachte Visumvergabe verhandeln

Europäische Kommission darf mit Tunesien über Rückführung illegal Eingereister und über vereinfachte Visumvergabe verhandeln

Der EU-Rat verabschiedete am gestrigen Montag gleichzeitig zwei Entscheidungen, welche der Kommission erlauben, mit Tunesien zum einen über einen Rückübernahmeabkommen und zum anderen einen Abkommen über eine vereinfachte Visumvergabe zuverhandeln. Mit der Aussicht einer vereinfachten Visumvergabe kommt die EU den Erwartungen von TunesierInnen entgegen, die dadurch leichter in die EU einreisen können. Mit dem Rückübernahmeabkommen soll die Abschiebung von MigrantInnen nach Tunesien erleichtert werden, die entweder aus Tunesien oder über Tunesien illegal in die EU einreisen.

Es soll sich zwar um zwei verschiedene Abkommen handeln, doch in der Tat knüpft die EU systematisch die Vereinfachung der Visapolitik mit einzelnen Nachbarstaaten an Rückführungsabkommen und gegebenenfalls weiteren Bedingungen. Durch solche Rückführungsabkommen schottet sich die EU vor MigrantInnen und Flüchtlingen ab, welche bereits in Drittstaaten aus der Nachbarschaft an der Weiterreise gehindert beziehungsweise dorthin zurückgeschoben werden sollen.

Tunesien ist derzeit eines der Haupttransitländer für Flüchtlinge und MigrantInnen, die über das Mittelmeer nach Malta und Italien zu gelangen versuchen. Mit dem sogenannten arabischen Frühling flohen auch viele TunesierInnen selber in die EU in der Hoffnung auf ein besseres Leben.

Vor genau einem Jahr unterzeichnete die EU ein ähnliches Rückübernahmeabkommen mit der Türkei, ebenfalls eines der Haupttransitländer für MigrantInnen und Flüchtlinge. Auch in diesem Fall war die Türkei mit dem vagen Versprechen einer Visa-Erleichterung gelockt worden.