Freihandel und Menschenrechtsklausel der EU

Freihandel und Menschenrechtsklausel der EU

Anmoderation

Trotz der massiven Kritik, die es an den Auswirkungen von Freihandelsabkommen gibt, hat die EU erneut mit den zentralamerikanischen Staaten, Peru und Kolumbien auf dem EU-Lateinamerika Gipfel am 18. und 19. Mai diesen Jahres so genannte Assoziierungsabkommen geschlossen. Das beißt sich allerdings mit der Mitte der 1990er Jahre verabschiedeten Menschenrechts- und Demokratieklausel der EU. Diese besagt, dass die EU mit Staaten, die die Menschenrechte verletzen, ihre Kooperation erst gar nicht beginnen bzw. aussetzen oder einschränken wird, beispielsweise durch eine Einschränkung des Waffenhandels, von Militärhilfen oder eine inhaltliche Änderung anderer wirtschaftlicher Kooperationsprogramme, die diese Staaten hart treffen würden. Ist der europäischen Exekutive einfach nicht bekannt, dass in ihren Partnerländern z.B. in Honduras, Kolumbien oder Mexiko massive Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden? Warum also diese Abkommen?
→ Interview/ Beitrag
Abmoderation:
Das waren Interviews mit Barbara Lochbihler, Europaabgeordnete der Grünen und dort im Menschenrechtsausschuss und Harald Neuber, Deutschlandkorrespondent der Nachrichtenagentur Prensa Latina.