Google muss Suchergebnisse löschen

Google muss Suchergebnisse löschen

Google muss Suchergebnisse löschen Google kann künftig verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Betroffene sollen die Möglichkeit haben, sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google oder andere Suchmaschinen-Anbieter zu wenden. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie. Das Gericht argumentierte, die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Interessen der Betroffenen Personen müssten hier berücksichtigt werden. Geklagt hatte ein Spanier, der verhindern wollte, dass Google einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses anzeigt, der bereits 15 Jahre alt ist. Er konnte nachweisen, dass sich der Google-Link auf veraltete Informationen bezog.