Nach den Pollen fliegen jetzt die Paragrafen

Nach den Pollen fliegen jetzt die Paragrafen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in erster Instanz am 11. Februar die Klage eines Imkers gegen einen Freisetzungsversuch der Firma Pioneer abgewiesen. Damit erteilte der Richter einen Freifahrschein für weitere Freisetzungen von GVO und den damit verbundenen Kontaminationen.

Die Imker gehen jedenfalls in Berufung, da das Urteil eklatant viele offensichtliche Fehler und Einseitigkeiten enthält. Dr. jur. Christoph Palme, Umweltrechtliche Beratung ist auf selbiger.

14:22 Minuten

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