Spanien verstösst gegen Menschenrechte, wenn rückwirkend linksnationalistische Gefangene über die Höchstdauer inhaftiert

Spanien verstösst gegen Menschenrechte, wenn rückwirkend linksnationalistische Gefangene über die Höchstdauer inhaftiert

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoss gegen das Rückwirkungsverbot einstimmig die Praxis der spanischen Behörden verworfen, die gesetzliche Höchststrafe inclusive ihrer gesetzlichen Milderungen bei den linksnationaistischen Gefangenen aus der ETA ausser Kraft zu zusetzten. Die spanische Regierung will auf Zeit setzen und ruft trotz der einstimmigen Entscheidung die grosse Kammer an, weiss Ralf Streck zu berichten