Vor dem Amtsgericht Freiburg: Rechtsdrehende verschwörungstheoretische Echokammer trifft auf § 130 StGB
Nicht 70 Tagessätze á 10 €, sondern 4 Monate Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung war das Resultat des Einspruchs des "fahrenden Bloggers und Schriftstellers" (Selbstbezeichnung) J.L gegen den Strafbefehl wegen Volksverhetzung.
Der 55 jährige J...