Freiburger NPD Landtagsreserve-Kandidat Fredy Kälb. zu acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlichen Körperverletzung verurteilt

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Freiburger NPD Landtagsreserve-Kandidat Fredy Kälb. zu acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlichen Körperverletzung verurteilt

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Freddy Kälb. und Patrizia Camm.am Wahlstand der NPD
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Quelle: 
https://linksunten.indymedia.org/de/node/160388

Nach gut 2 1/2 stündiger Verhandlung, in der 5-6 Zeugen übereinstimmend bestätigten, dass der Freiburger NPD Reservekandidat zur Landtagswahl 2016, Freddy Kälber (47), nicht nur gespuckt und per Hand geschlägert - wie er auch vor Gericht  zugab - hatte, sondern vielmehr  mit einem Schlagstock zugehauen hatte, kam das Amtsgericht Freiburg zu diesem Ergebnis, Dies zählt aber als gefährliche Körperverletzung, die  mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet werden muss (§224 StGB). Doch kam der Angeklagte mit dieser Strafe auf drei Jahre Bewährung davon. Auch die Einzelrichterin Dr. Nikol gelangte nach ca. 25 Minuten Überlegung zu  der Überzeugung des anklagenden Staatsanwalt, Dr. Rink, dass die Tat mit zumindest eines, mittels Schlagstock ausgeführten Schlages, zweifelsfrei nachgewiesen sei. Sie verzichtete - trotz einer sogenananten Geständnisfiktion, die dem angefochtenen Strafbefehl zu Grunde liegt - aber auf eine eigentlich notwendige Straferhöhung.

Freddy Kälb. stellt beim Schlusswort  mit den (sinngemässen) Worten den  Scheffel seienr rechten menschenverachteten Gesinnung unter das Licht:  seine Lebensgefährtin Patricia Camm. hätte ja beim Herausfahren aus dem  Parkplatz auch nicht stoppen müssen. Dann wär der später von Ihm Geschädigte bei einem "normalen" Verkehrunfall "zu Tode gekommen". Er selbst  will aber nur mit der Hand am Hinterkopf des Geschädigten Fabian R.  ein Galea-artiges Hämaton (so Uniklinik) verursacht haben. Ohne eine Begründung verwarf sein zopfiger Rechtsanwalt Estorf die hinsichtlich der Waffe eindeutigen fünf Zeugenaussagen von 2 älteren Männer aus der Staufener Strasse, 2 Jungen Männern, als die sich zufällig im Umfeld befindliche Zeugen und dem  Geschädigten selbst, der seine Blessuren auch durch ein Attest der Uniklinik belegen konnte.

Der später Geschädigte hatte Kälb.  und seine Lebensgefährtin Patricia Camm. beim Einkaufen in Freiburg-Haslach erkannt. Alle drei waren schon bei einer  NPD Kundgebung in der Innenstadt knapp eine Woche (7.11.15) zuvor verbal aneinander geraten. Der geschädigte Fabian R. trat dabei als Gegner der NPD auf. Bei einem Einkauf in Haslach am 12.11.15 erkannte er Kälber wieder und teilte ihm mit, jetzt kenne er ja auch sein PKW Kennzeichen.  Nach Aussage des Nazi-Paar,  will Freddy K. und seine Lebensgefährtin  Patricia Camm. sich durch das lautstarke Nazi-Outing, die Bekanntgabe Ihres PKW Kennzeichens und eine Geste des Stefan R.  bedroht (!) gesehen haben.
Wieso aber ausgerechnet der angeblich bedrohende Stefan R. dann in Richtung Staufener Str. aus der Situation vor dem Parkplatz flüchten musste, konnten Ihre Einlassungen aber nicht ansatzweise erklären. Stefan R. hielt in seiner Flucht mit dem Fahrrad gar erst an, als er sich auf Höhe des Ampel Fußgängerüberganges bei der Staufener Str.11 sicher fühlte, weil dort Menschen beieinanderstanden. die er über einen möglicherweise Ihn verfolgenden Nazi informierte. Statt nach Hause fuhr dann auch  Patrizia C. mit dem PKW und ihrem gemeinamen Kind angeblich um den Block weiter. Aber  just jedoch  in die entgegensetzte Richtung ihrer Heim-Adresse (Schildackerstr.). Nach Zeugenaussagen soll Sie dannn vor der Schule in der Staufener Str. geparkt haben.
Freddy K. folgte dem Stefan R. zu Fuss. Als er sich rasch ihm näherte, bepöbelte und bespukte er Ihn zunächst agressiv, wie mehrere Zegen bestätigten. Als sich Stefan R. mit Händen vor dem Gesicht verteidigte - Freddy Kälb. will dabei  eine Schürfwunde erlitten haben - hat Freddy Kälb. nach Überzeugung des Gerichtes  mit einem ca. 50 cm grossen (Teleskop?) Stange mindestens einmal  zugeschlagen.

Kälb. wurde eine Pause bei seinen 20  im Bundeszentralregister gelisteten Strafeinträgen zwischen 2008 und 2015 zu Gute gehalten. Sowie die nicht sicher auschliessbare, wechselseitige politische Provokation im weiten Vorfeld seines Angriffs. Erschwerend war aber sein erneut agressives szentypisches Verhalten im Jahr 2015. Sie barchte  ihm wieder  zwei einschlägige Verurteilungen - Beleidigung einer Frau wegen ihrer Hautfarbe als "Nigger" und einen beleidigenden und  tätlicher Angriff - ein.

Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig - binnen einer Woche können (Rechts-) Revison oder Berufung eingelegt werden. Ob der Rechtsanwaltwechsel (vorher: AH Saxo-Silesia und AFD, D. Mandic) an Kanzleikollegen Estorf -genauso wie der angebliche NPD Austritt - den Glaubwürdigkeitsanschein für eine "günstige Sozialprognose" abliefern sollte, blieb zunächst offen.
Wie im Nazimilieu üblich, präsentierten sich Freddy K. und Patricia C. als die wahren Opfer. Dass sie dabei auch noch Ihr gemeinsames Kind als Geschädigte des Nazi-Outing präsentieren wollten, ist besonders makaber. Unter den 20 Bundeszentralregistereinträgen  befindet sich bei Freddy K. auch eine wegen fortgesetzter Verletzung seiner Unterhaltspflichten in zwei Fällen.

s.a. Bericht: https://autonome-antifa.org/?breve5803