Der ehemalige Landtagsersatzkandidat der NPD, Fredy Kälb. hat am 5.9. 2018 bei seiner Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Freiburg durch Abwesenheit geglänzt. Deshalb wurde seine Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung des Amtsgerichtes Freiburg zu acht Monaten, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt worden war, gemäss § 329 StPO verworfen.