Kaum füllt sich der Presseraum beim Bundesverfassungsgericht schwirren die ersten Gerüchte im Saal. Es gebe doch ein Verfahrenshindernis. Entgegen der Versicherungen der Innenminister der Länder seien auf Vorstandebenen der NPD 1-2 V-Leute auch nach 2012 tätig.
An diesem Umstand scheiterte das 1.Verbotsverfahren 2002/3
Erst gegen 13:30 plazte´dann die ersten zwei der angekündigten Knaller des NPD-Prozessbevollmächtigten Richter - allerdings als Rohrkrepierer. Die schlichte Information der Polizeibehörden, an zwei Vorstandsdamen der NRW, dass sie als "Kontaktpersonen" im Juli/August 2015 in eine polizeiliche Überwachungsmassnahme geraten sind , dünkte Ihm als hinreichend plausibel für eine Ausforschung der NPD in NRW. Noch blasser scheint jedoch die persönliche Ausforschung seiner Person. Bereits vor Antragstellung und Eröffnung des Vorverfahrens 2013 wurde seine Mutter am 30.11. 2012 in einen Parkplatzunfall mit einem PKW des saarländischen Verfassungsschutz verwickelt. NPD-Prozessbevollmächtigter Richter wollte dies zwar nicht als Ausspähung seiner Prozessstrategie gewertet wissen, da er ja noch gar nicht von seiner Partei mit Ihrer Vertretung beauftragt worden war. Auch ein Facebooklike eines Geheimdienstlers, die die bayrischen Inlandsgeheindienstbehörden zum Aufbau einer Glaubwürdigkeit für bayrische NPD Kader nutzen wollten, erklärte er auf Nachfragen des Verfassungsrichter Huber zwar als "nicht Prozessstrategie relevant" aber hinreichend Glaubwürdigkeits erschutternd des antragstellenden Bundesrates. Dies veranlasste zur Frage, ob diese Beweiserschütterung nicht dem Grundsatz folge, vom Bundesrat Beweise für gar nicht stattgefundene Dinge zu verlangen?
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