Verfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt auch bei Eildurchsuchungen

Verfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt auch bei Eildurchsuchungen

In drei Verfahren in denen die Gerichte nachträglich staatsanwaltschaftliche Gefahr-in-Verzug Durchsuchen bestätigt hatten, obwohl zwischenzeitlich gegen die Eildurchsuchung ein Richter angerufen waren, hat das Bundesverfassungsgericht für die Grundrechte der Durchsuchten entschieden. Die Richter stellen weiter fest: "Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden lebt nicht dadurch wieder auf, dass der mit der Sache befasste Richter nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums entscheidet. Sie kann nur dann erneut begründet werden, wenn nachträglich eintretende oder bekannt werdende neue Tatsachen die Annahme von Gefahr im Verzug rechtfertigen."

Zugleich schiebt das Gericht den Bundesländern den schwarzen Peter für die hinreichend sachliche wie personelle Ausstattung der Justizbehörden zu.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...