AfD beim BVerfG abgebltzt: 3. Kammer des Bundesverfassungsgericht weist höchst schlampige AfD Beschwerde zur Sachsenwahl zurück

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3. Kammer des Bundesverfassungsgericht weist höchst schlampige AfD Beschwerde zur Sachsenwahl zurück

Die Worte der drei Richter*innen sind für die Substanz des Begehrens der AfD Sachsen vernichtend:

"Die Beschwerdeführerin beschränkt sich zur Darstellung des Sachverhalts im Wesentlichen darauf, auf die vorgelegte Medieninformation Bezug zu nehmen und deren Darstellung des Ablaufs der Parteitage und des weiteren Verfahrens zu zitieren. Aus dieser Medieninformation sind aber sowohl das der Entscheidung des Landeswahlausschusses zugrundeliegende Geschehen auf den Landesparteitagen als auch die Beanstandungen des Landeswahlauschusses nur in groben Zügen ersichtlich, so dass schon das dem Verfahren zugrundeliegende tatsächliche Geschehen nicht detailliert nachvollzogen werden kann". Für eine Partei, die sich selbst im Besitz der einzig reinen Wahrheit hält   ein Luft entziehender Piekser in den mit heißer Luft aufgeblasenen Ballon.

Da die AfD Sachsen zudem nicht  einmal ansatzweise dargelgt hat, weshalb die ständige Rechtssprechung des Verfassungsgerichtes, dass die Länder "allein und abschließend" für die subjektive Wahlrechtsgewährleistung auf ihrem Terroritoum  zuständig sind, die Frage, ob der allein zuständige Sächsische Verfassungsgerichtshof in welcher Form angerufen sei, noch die Rechtsfrage, weshalb ein proaktiver Rechtsschutz statt dem gewährleisteten rechtlich nachträglichen notwendig sei , belegt die völlig rechtliche Substanzlosigkeit der braunen Marktschrei Partei nachdrücklich.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/201...