Gericht urteilt, das Corona-Erlasse in Niedersachsen veröffentlicht werden müssen

Gericht urteilt, das Corona-Erlasse in Niedersachsen veröffentlicht werden müssen

Die Landesregierung darf ihre Erlasse zur Bekämpfung des Coronavirus nicht weiter geheim halten. So das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover nach einer Klage von Frag den Staat im Eilverfahren. Zu der Klage kam es, da dem Justizministerium vorgeworfen wurde mit seinen Corona-Erlassen in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen. Die Erlasse hatten unter anderem Priorisierungen von Verfahren festgelegt, darin sahen mehrere Jurist*innen einen Eingriff in die Freiheit der Justiz.

Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Niedersachsen hat, neben Bayern und Sachsen, kein Informationsfreiheitsgesetz. Die Klage argumentierte deshalb mit dem Umweltinformationsgesetz des Bundes. Da Covid-19 über die Luft übertragen werde handle es sich um veröffentlichungspflichtige Umweltinformationen. Mit der Entscheidung des Gerichts dieser Argumentation zu folgen können nun Bürger*innen in Sachsen und Bayern sich auch auf diesen Beschluss berufen, um Corona-Erlasse aus den hartnäckig intransparenten Bundesländern öffentlich zu machen.