Am 5. November hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den ZDF Staatsvertrag zur mündlichen Verhandlung terminiert. Nach der Niederlage bei der Intendantenauswahl haben beide Länder die Zusammensetzung der ZDF Gremien Fernsehrat und Verwaltungsrat im Zusammenhang mit den Zustimmungserfordernissen bei Auswahl der gremien und Personal mit einer hohen Quote von Mitgliedern der Exekutive des Staates und Staatsnaher Personen als verfassungswidrig angegriffen. Gegen die Verfassungs-Klage treten die Länder Bayern, Hessen, Saarland mit SPD und Sachsen entgegen. Sie reklamieren, dass man die Vertreter des Staates nicht schematisch zusammenrechnen dürfe. Die föderale sowie parteipolitische Pluralität der Besetzung führe dazu, dass der Einfluss der Staatsvertreter vielen Brechungen unterliege und so ein Einigungszwang entstehen.