In einem Gesetz, das ironischerweise zur "tatsächlichen Gleichheit im Übersee" dienen soll, haben die Abgeordneten für einen Änderungsantrag gestimmt, der eine Sonderregel für Abschiebehaft auf dem Überseedepartement Mayotte einführt. Demnach würden dort Ausländer erst nach fünf Tagen Abschiebehaft einem "Richter der Freiheiten und der Haft" vorgeführt, der unter anderem über die Angemessenheit der Abschiebehaft entscheidet. Auf dem übrigen französischen Gebiet sollen Abschiebehäftlinge bereits nach zwei Tagen diesem Richter vorgeführt werden.
Laut dem Freiburger Informationszentrum 3. Welt iz3w gehen rund die Hälfte aller Abschiebungen durch die französischen Behörden vom französischen Überseedepartement Mayotte aus.