Frankreichs Überseegebiete tauchen sehr selten in den Medien auf, nicht nur in Deutschland, sondern auch in französischen Medien selbst. Das gilt auch für Fragen, bei denen sie eigentlich eine bedeutende Rolle spielen, wie etwa beim Umgang mit Flucht und Migration. Ein wesentlicher Teil der französischen Entscheidungen im Asyl- und Ausländerrecht betreffen Menschen, die in die Guyane auf dem lateinamerikanischen Kontinent, oder in die kleine Inselgruppe Mayotte eingereist sind.
Im folgenden Beitrag befassen wir uns speziell mit der Situation auf Mayotte, einer französischen Insel zwischen Madagaskar und dem afrikanischen Kontinent, in der Nähe der Komoren. Von dort aus starten rund die Hälfte aller Abschiebungen, die von Frankreich ausgehen. Und auch dort sterben viele MigrantInnen auf See bei dem Versuch, das französische Gebiet zu erreichen.
Die Inselgruppe Mayotte hat sich in der Vergangenheit bei mehreren Volksentscheiden für Frankreich entschieden. Zunächst, um ein Überseegebiet zu bleiben, statt mit den Komoren unabhängig zu werden. Und bei einem Volksentscheid im Jahr 2009, um ein Département zu werden, statt nur ein Überseegebiet. Mit diesem Schritt sollte Mayotte zumindest theoretisch mit den Départements von Kontinentalfrankreich gleichberechtigt werden. Doch es bleiben bis heute faktische und rechtliche Unterschiede bestehen.
Über die Situation für MigrantInnen und Schutzsuchende auf Mayotte habe ich mit Laure Palun vom Verein Anafé gesprochen. Der Verein kümmert sich um AusländerInnen, die Probleme an der Grenze haben oder in sogenannten Wartezonen eingesperrt werden. Im März 2016 unternahm Anafé eine Delegationsreise nach Mayotte, um den Umgang mit AusländerInnen dort zu beobachten. Ende März 2017 veröffentlichte der Verein den entsprechenden Bericht mit dem Titel: "Jenseits der Grenzen der Legalität". Über die Sonderregelungen für Mayotte hinaus prangert Anafé darin die rechtswidrige Praxis der Behörden im Umgang mit MigrantInnen und Asylsuchenden an.
Auf die Frage, warum sich Anafé ausgerechnet mit der Lage auf der kleinen Insel Mayotte befasst hat, antwortet Laure Palun:
Manuskript des Beitrags:
"Die Anafé hat immer sehr aufmerksam auf die Lage in den Überseegebieten geachtet. Wir waren an zahlreichen Gerichtsverfahren über die Anwendung des Gesetzpakets über das Asyl- und Ausländerrecht beteiligt, unter anderem auf Mayotte. Denn es gibt eine Ausnahmeregelung auf Mayotte in Sachen Ausländerrecht. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzespakets hatte sich Anafé zusammen mit anderen Organisationen an verschiedenen Gerichtsverfahren beteiligt, um die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Veränderungen anzufechten."
Die Sonderregeln, die für AusländerInnen auf Mayotte gelten, betreffen verschiedene Aspekte. Trotz der theoretischen Gleichstellung Mayottes mit den übrigen Départements gebe es für AusländerInnen etwa einen gesonderten Aufenthaltstitel für Mayotte, der nicht in Kontinentalfrankreich gelte, so Laure Palun:
"Auch die Bedingungen für Menschen, die in Mayotte einen Aufenthaltstitel besitzen, sind anders. Wenn man zum Beispiel einen Aufenthaltstitel für Mayotte aber keine zusätzliche Erlaubnis besitzt, darf man die Insel nicht in Richtung eines anderen französischen Département verlassen."
Auch die Gesetze, die willkürliche Identitätskontrollen durch die Polizei eingrenzen sollen, schaffen eine besondere Situation für Mayotte.
"Das Strafprozessgesetzbuch sagt, dass die Polizei ohne Erlaubnis des Staatsanwalts Identitätskontrollen auf einem Streifen durchführen kann, das sich ein Kilometer breit von der Küste in Richtung Inland erstreckt. Das entspricht fast dem gesamten Gebiet Mayottes. Die Besonderheiten sind in diesem Fall diese grosse Fläche verglichen mit dem Gebiet Mayottes; und dass es keinen Beschluss der Staatsanwältin braucht."
Eine weitere Sonderregelung für Mayotte soll die serienmässige Abschiebung von AusländerInnen ermöglichen.
"Es gibt einen Bereitschaftsdienst des Regierungspräsidiums, der 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag geöffnet ist, um fristlose Ausreiseverfügungen zu treffen. Das heisst, die Person hat keine Zeit, ihre Abreise zu organisieren. Sobald die Ausreiseverfügung getroffen wird, wird sie in Abschiebehaft genommen. Es gibt auf Mayotte keinen Einspruch mit aufschiebender Wirkung. Das verstösst gegen EU-Recht. Dabei gibt es diese Möglichkeit in den anderen französischen Départements."
Laure Palun ergänzte, dass man inzwischen seit einem Gesetz vom 7. März 2016 wohl doch einen aufschiebenden Eilantrag gegen Abschiebehaft einreichen kann, dessen Bedingungen aber schwierig zu erfüllen seien. Deswegen könnten Menschen, die auf Mayotte in Abschiebehaft sitzen, trotzdem jederzeit abgeschoben werden.
Auch für die Bedingungen in den sogenannten Wartezonen und in der Abschiebehaft gibt es auf Mayotte Sonderregeln. Die sogenannten Wartezonen sind Orte an Flughäfen oder Häfen, in denen die Grenzpolizei AusländerInnen einsperren darf, denen sie die Einreise vorerst verweigert. Die Abschiebehaft gilt hingegen für Menschen, die sich schon auf dem französischen Gebiet befinden, die die Behörden aber abschieben wollen. Laure Palun erklärt zunächst die Regeln, die normalerweise in Frankreich für die Wartezonen und für die Abschiebehaft gelten, und anschliessend, wie diese Regeln auf Mayotte angewandt werden.
"Die Wartezonenregelung ist speziell, weil ihr gewissermassen eine rechtliche Fiktion zugrunde liegt. Man betrachtet die Person so, als befände sie sich nicht auf französischem Gebiet. Deswegen hat sie nicht dieselben Rechte, wie wenn sie auf französischem Gebiet wäre.
In der klassischen Wartezonenregelung kann die Person jederzeit abgeschoben werden, es sei denn sie hat an der Grenze Asyl beantragt oder sie hat erklärt, dass sie in den ersten 24 Stunden nicht ausreisen will. Sonst kann sie jederzeit abgeschoben werden, und zwar in das letzte Drittland, wo sie sich befand, und nicht ins Herkunftsland.
In Abschiebehaft hingegen darf die Person normalerweise nicht vor der Einspruchsfrist abgeschoben werden, sprich 48 Stunden. Und sie muss ins Herkunftsland abgeschoben werden.
Doch in Mayotte ist alles anders. Die Verwaltung hat die Wartezonen- und Abschiebehaftregelungen vermischt. Zum einen sind die Räumlichkeiten für Abschiebehaft und für die Wartezonen bis zum 26. Mai 2019 dieselben auf Mayotte. Dabei sollten es getrennte Räumlichkeiten sein, weil es sich um unterschiedliche Regelungen handelt. Wenn die Person in der Wartezone ist, wird sie betrachtet, als wäre sie nicht auf dem Gebiet. Und wenn man sie zu Personen steckt, die sich auf dem Gebiet befinden, dann muss man sie auch so betrachten, als befände sie sich auf dem Gebiet."
Der Verein Anafé kritisiert also, dass die Behörden die Regeln für Wartezonen und Abschiebehaft auf Mayotte willkürlich auslegt und miteinander vermischt. Aus der Sicht des Vereins Anafé missachten die französischen Behörden mit ihrer Praxis das französische, europäische und internationale Recht.
"Die Menschen, die auf Mayotte ankommen, kommen meist mit sogenannten Kwassa. Das sind Fischerboote, die etwa 7 bis 10 Meter lang sind, und in die bis zu 50 Menschen passen. Sie kommen dann an der französischen Grenze an. Und diese Menschen werden unter die Abschiebehaftregelung gesetzt, und das bereits inklusive aller Ausnahmeregelungen, das heisst: Keinen aufschiebenden Einspruch und sie können jederzeit abgeschoben werden.Der Anafé-Bericht und unsere Stellungnahme zielen nicht darauf ab zu behaupten, dass auf Mayotte eine Regelung besser sei als die andere. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die Verwaltung wegen dieser vermischten Regelungen für das System entscheidet, das am wenigsten Schutz bietet und am meisten in die Rechte der Personen eingreift, denen die Freiheit entzogen wurde.
Ein aussagekräftiges Beispiel gibt es im Falle von Minderjährigen. Minderjährige, die in die Wartezone gesteckt werden und nicht von ihrer Familie begleitet sind, sollen von einem Vormund begleitet werden, der im gesamten Verfahren als ihr rechtlicher Vertreter fungieren wird. In Abschiebehaft gibt es keinen Vormund: Theoretisch können Minderjährige nicht in Abschiebehaft genommen werden, ausser in besonderen Fällen, wenn sie begleitet werden. Wir haben auf Mayotte festgestellt, dass Minderjährige, die mit Kwassa - sprich an der Grenze - ankommen, nicht etwa in die Wartezone gesteckt werden, wo sie von einem Vormund betreut würden. Sondern sie werden in Abschiebehaft genommen, nachdem sie einem Erwachsenen zugeteilt wurden, der auf dem Boot anwesend war. Dadurch können sie in den kommenden Stunden abgeschoben werden, mit einem Erwachsenen, den sie nicht kennen."
Ich habe Laure Palun gefragt, wie die Behörden die Sonderregelungen für Mayotte rechtfertigen.
"Die Rechtfertigung ist hauptsächlich, und ich sage es mit Anführungszeichen, "der massive Zustrom von Ausländern" und "der beträchtliche Migrationsdruck". Jährlich werden über 20.000 Menschen von Mayotte abgeschoben. Das entspricht ungefähr der Hälfte der Personen, die frankreichweit abgeschoben werden. Darunter 5.000 Minderjährige. Die Anzahl an Personen, die abgeschoben werden, ist riesig, und die Ausnahmeregelungen ermöglichen es also, die Menschen schnellstmöglich abzuschieben.
Auf dem Festland bleiben die Menschen im Durchschnitt 10 bis 12 Tage in Abschiebehaft. In Frankreichs grösster Wartezone am Flughafen Roissy sind es vier Tage. Für Menschen, die auf Mayotte in Abschiebehaft kommen, sind es im Durchschnitt 17 Stunden. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht also die super schnelle Abschiebung dieser Menschen."
Der Titel des Berichts ist heftig formuliert, er lautet "Jenseits der Grenzen der Legalität". Ich habe Laure Palun deswegen gefragt, welche Verletzungen der Rechte der Verein Anafé bei seiner Mission im Jahr 2016 festgestellt hat.
"Ich werde nicht alle Verletzungen der Rechte auflisten können, denn wir haben ungeheuer viele festgestellt. Man sollte sich bei Mayotte zunächst merken - und das geht über das Ausländerrecht hinaus -, dass die gesamte Bevölkerung ungleich behandelt wird im Vergleich zu den anderen französischen Départements, ob es sich um die mahorische Bevölkerung handelt oder um die Ausländer mit legalem oder illegalem Aufenthaltsstatus.
Wir können Mayotte nicht aus dem Kontext herausnehmen, in welchem es sich befindet. Und das zählt zu unseren Forderungen: Wir fordern die Umsetzung der echten Gleichheit, und das betrifft zuallererst die Einwohner Mayottes.
Darüber hinaus haben wir im Ausländerrecht Probleme bei der Freiheitsentziehung festgestellt, wo Menschen keinen Zugang zu einem Richter hatten. Die Menschen sollten innerhalb von 5 Tagen dem Richter vorgeführt werden, der über die individuellen Freiheiten wacht. Seit März 2016 sollte es innerhalb von 2 Tagen erfolgen. Und mit dem "Gesetz über die echte Gleichheit" von Februar 2017 soll es wieder innerhalb von 5 Tagen erfolgen.
Wir haben auch Probleme bei den materiellen Haftbedingungen festgestellt. Zum Beispiel ist nichts für die Hygiene oder die Nahrung von Kleinkindern vorgesehen, obwohl es dort auch welche gibt. Dasselbe gilt für kranke Menschen, für die es keine Sonderernährung gibt.
Jenseits der Haftbedingungen und des Zugangs zur Richterin haben wir unsere Aufmerksamkeit auf drei Kategorien von Menschen gerichtet, die wir als besonders verletzlich betrachten.
Es sind zum Einen kranke Menschen und schwangere Frauen. Wir haben festgestellt, dass Menschen, die mit Kwassa kommen und entweder krank waren oder bald entbinden würden, trotzdem in Abschiebehaft gesetzt und abgeschoben wurden. Das stellt aus unserer Sicht ein Problem dar, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Ärztinnen angeht. Die Frage des Zugangs zur Gesundheitsversorgung ist besonders problematisch auf Mayotte, sowohl für ausländische als auch für mahorische Menschen.
Andere Menschen, auf die wir unsere Aufmerksamkeit besonders gerichtet haben, sind die Minderjährigen. Denn das gesamte Verfahren steht in einem totalen Widerspruch zu dem, was das Völkerrecht sagt, insbesondere die UNO-Kinderrechtskonvention, aber auch die europäischen und französischen Gesetze.
Das betrifft unter anderem die Minderjährigen, die sich auf dem Gebiet befinden. Weil die Jugendhilfe vollkommen unterbemittelt ist, werden sie gar nicht betreut, auch wenn sie unbegleitet sind und darunter fallen sollten.
Was Minderjährige angeht, die sich in Haft befinden: Zunächst ist die Anafé gegen die Inhaftierung von Minderjährigen, ob sie begleitet oder unbegleitet sind. Wie ich Ihnen erklärt habe, haben wir darüber hinaus aber festgestellt, dass Minderjährige fast systematisch eingesperrt werden, wenn sie an der Grenze ankommen, und dass die Behörden sie willkürlich an Erwachsene binden, die nicht erziehungsberechtigt sind. Das ist eindeutig illegal, denn es ist so, als würde man den Minderjährigen einer Person überlassen, die er nicht kennt.
Als wir auf Mayotte waren, konnten wir einer Anhörung vor dem Verwaltungsgericht beiwohnen, die aus unserer Sicht sehr bezeichnend war. Ein Fünfjähriger war willkürlich an einem Erwachsenen gebunden worden. Der Erwachsene erklärte, er habe sich bereit erklärt, bei der Überfahrt ein Auge auf das Kind zu werfen. Als er vor dem Verwaltungsgericht erschien, hat der Richter diesen Mann zunächst als Schleuser betrachtet - ich zitiere ihn. Und drei Minuten später hielt er es für das Kindeswohl angebracht, das Kind mit diesem Erwachsenen in Abschiebehaft zu behalten, und es ein paar Stunden später mit diesem Erwachsenen in die Komoren abzuschieben."
Wie Laure Palun erklärte, beteiligte sich der Verein Anafé daraufhin an einem Verfahren vor dem obersten Verwaltungsgericht Frankreichs im Fall dieses Kindes. Doch das oberste Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Mayotte.
Neben schwangeren, kranken und minderjährigen Migrantinnen stellte der Verein Anafé auch bei Asylbewerbern Rechtsverletzungen durch die Behörden auf Mayotte fest.
"Das gesamte Asylverfahren ist besonders problematisch, angefangen mit der unterschiedlichen Behandlung von verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Manche Bevölkerungsgruppen werden als Asylbewerber anerkannt, sobald sie ankommen. Und andere, darunter Menschen aus den Komoren und aus Madagaskar, gehen durch ein besonderes Verfahren, das illegal ist. Die Menschen haben Probleme, um sich als asylsuchend registrieren zu lassen und um ihre Asylunterlagen zusammenzustellen, vor allem dann, wenn sie sich auf dem Gebiet befinden. Und wenn sie eingesperrt werden, entspricht das Verfahren nicht dem französischen Recht."
OFPRA heisst in Frankreich die einzige Behörde, die entscheidet, wer den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz erhält. Bei Asylsuchenden aus den Komoren und Madagaskar, die auf Mayotte ankommen, erfuhr der Verein Anafé von verschiedenen Quellen jedoch, dass ihre Asylanträge von anderen Verwaltungsstellen geprüft werden, als die eigentlich zuständige OFPRA.
Der Verein Anafé richtet am Ende seines Berichts mehrere Empfehlungen an den Behörden wegen der "katastrophalen Lage für AusländerInnen in Mayotte". Anafé fordert, dass Ausländerinnen, die an der Grenze in Mayotte ankommen, richtig über ihre Situation, ihre Rechte und die Verfahren informiert werden, insbesondere über das Recht, Asyl zu beantragen. Darüber hinaus sollten sie jederzeit und von Anfang an Übersetzungs- und Rechtshilfe bekommen. Ferner fordert Anafé menschenwürdige Bedingungen für Menschen, die eingesperrt werden sowie angemessene Bedingungen für Kranke, Kleinkinder und Frauen.
Die Verwaltung auf Mayotte soll die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Ausländerinnen einhalten. So könnten die Forderungen des Vereins an die Verwaltung im grossen und ganzen zusammengefasst werden.
"Anafé fordert, dass sich die Verwaltung mit der Situation jeder einzelnen Person befasst, die sich an der Grenze meldet. Gegebenenfalls soll sie die freiheitsentziehenden Massnahmen rechtlich und faktisch begründen, die sie gegen diese Personen trifft.
Denn momentan ist es nicht der Fall. Die Verwaltung beschliesst gewissermassen serienmässig Ausweisungsverfügungen, weil die Fristen für individuelle Verfahren extrem kurz sind."
Anafé hat ein Aufsichtsrecht in den Wartezonen und wurde vom Innenministerium dazu berechtigt. Allerdings konnten Anafés Vertreter in Mayotte zwei von den drei Wartezonen nicht besichtigen, so Laure Palun. Auch das kritisiert der Verein Anafé in seinem Bericht.
Schliesslich richtet Anafé Empfehlungen an das Parlament. Der Verein fordert insbesondere das Ende der Sonderregelungen für Mayotte im Ausländer- und Asylrecht. Überhaupt fordert Anafé die echte Gleichstellung aller Menschen in Mayotte mit den französischen BürgerInnen. Und der Gesetzgeber solle schliesslich die Wartezonenregelung an den Vorgaben des internationalen Rechts und der Grundrechte anpassen.