Frankreich: Aktivistin von Amnesty International steht wegen "Solidaritätsdelikts" vor Gericht

Aktivistin von Amnesty International steht wegen "Solidaritätsdelikts" vor Gericht

Im französischen Nizza steht am heutigen Montag, den 8. Januar, eine Aktivistin von Amnesty International vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die irreguläre Einreise von zwei minderjährigen Ausländerinnen erleichtert zu haben. Der Aktivistin drohen dafür bis zu 5 Jahren Haft und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe.

Die französische Sektion von Amnesty International und der Verein Anafé, der sich für die Rechte von AusländerInnen an der Grenze einsetzt, unterstützen die Aktivistin, die Mitglied beider Organisationen ist. Sie sehen in dem Prozess eine ungerechtfertigte Verfolgung nach dem umstrittenen Paragraphen mit dem Spitznamen "Solidaritätsdelikt". Dieser Paragraph stellt die Unterstützung von Ausländerinnen ohne gültigen Aufenthaltsstatus unter Strafe. Er richtet sich theoretisch nur gegen Menschen, die für ihre Unterstützung eine Gegenleistung fordern. Doch dieser Paragraph wurde in den vergangenen Monaten gegen Menschen angewandt, die sich ohne Gegenleistung für die Rechte von Flüchtlingen an der bewachten italienisch-französischen Grenze einsetzen.

Amnesty International und der Verein Anafé fordern die französische Regierung dazu auf, ihre Grenzpolitik dringend zu ändern, um die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen an der italienischen Grenze einzuhalten und Helferinnen zu schützen. Ende Dezember hatte das höchste französische Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage von Menschenrechtsorganisationen abgewiesen und die Grenzkontrollen für verhältnismässig befunden.

(mc)