Staatsanwältin plädierte letztendlich für Freispruch, Generalstaatsanwalt legt Berufung ein: Erleichterung von kurzer Dauer für angeklagte Amnesty-Aktivistin

Erleichterung von kurzer Dauer für angeklagte Amnesty-Aktivistin

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In Frankreich stand die 73-jährige Aktivistin Martine Landry vor Gericht, weil ihr Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt vorgeworfen wurde. Sie ist Mitglied  von Amnesty International und von der Anafé, einer Organisation zur Verteidigung der Grundrechte von AusländerInnen an der Grenze. Über diesen Fall hat Radio Dreyeckland bereits berichtet.

Sie wurde angeklagt, weil sie im Sommer 2017 zwei unbegleiteten Minderjährigen aus Guinea zur französischen Grenzwache von Menton begleitete, an der italienisch-französischen Grenze, und zwar zu Fuß.

Nach eigener Darstellung hat Martine Landry die zwei Minderjährigen direkt nach der Grenze bis zur Grenzwache begleitet, um ihre Rechte an der Grenzwache zu verteidigen. Denn beide Minderjährigen waren wenige Tage zuvor in Frankreich angekommen und waren rechtswidrig nach Italien zurückgeschoben worden.

Die Staatsanwaltschaft von Nizza ihrerseits behauptete, Martine Landry habe die Minderjährigen noch vor der französischen Grenze begleitet. Sie habe sie damit also zum illegalen Grenzübertritt verholfen.

Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren zogen sich fast ein Jahr lang, nicht zuletzt weil die Gerichtsverhandlung monatelang immer wieder verschoben wurde. Im Laufe des Gerichtsverfahrens jedoch rückte die Staatsanwältin von ihrer Einschätzung ab. So forderte sie schließlich als Beschwerdeführerin, genauso wie Martine Landrys Verteidigung, einen Freispruch für die Angeklagte. Das Strafgericht von Nizza kam Mitte Juli also zu einem wenig überraschenden Urteil und sprach Martine Landry frei.

Amnesty und die Anafé gaben sich sofort sehr erleichtert. Laut diesen Organisationen erkannte das Gericht im Urteil nebenbei, dass die beiden unbegleiteten Minderjährigen rechtswidrig nach Italien zurückgeschoben worden waren.

Doch vergangene Woche kam dann urplötzlich eine Nachricht, die Martine Landrys Erleichterung verpuffen ließ. Die Generalstaatsanwaltschaft von Aix-en-Provence legte Berufung vor dem Berufungsgericht von Aix-en Provence gegen das Urteil des Strafgerichts von Nizza ein. Über den Freispruch und das angekündigte Berufungsverfahren im Fall Martine Landry hat Radio Dreyeckland mit Laure Palun gesprochen, Koordinatorin der Anafé.

Im Interview wird das sogenannte Solidaritätsdelikt erwähnt, einen schwammig formulierten Paragraphen, der bislang auch die Verfolgung ehrenamtlicher Unterstützer von Menschen ohne gültige Papiere ermöglichte. Die Anklage gegen Martine Landry bezog sich auf diesen Paragraphen. Ebenfalls erwähnt wird im Interview eine Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts, das Anfang Juli erstmalig das Prinzip der Brüderlichkeit anerkannte. Das sogenannte Solidaritätsdelikt begrenzte das Verfassungsgericht stark. Denn es erklärte, dass keine ehrenamtliche Hilfe an Menschen im Inland kriminalisiert werden darf, ohne Rücksicht auf den Aufenthaltsstatus der geholfenen Person.

Matthieu hat Laure Palun zunächst gefragt, wie sie es erklärt, dass selbst die Staatsanwaltschaft von Nizza in erster Instanz letztendlich für einen Freispruch für Martine Landry plädierte.