Vor dem Amtsgericht Freiburg: Rechtsdrehende verschwörungstheoretische Echokammer trifft auf § 130 StGB

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Rechtsdrehende verschwörungstheoretische Echokammer trifft auf § 130 StGB

Nicht 70 Tagessätze á 10 €, sondern 4 Monate Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung war das Resultat des Einspruchs des "fahrenden Bloggers und Schriftstellers" (Selbstbezeichnung) J.L gegen den Strafbefehl  wegen Volksverhetzung. 
Der 55 jährige J.L, der nach Studien von Politik und Medizin als "unbeugsamer, dem zivilen Ungehorsam verpflichteter" Taxifahrer in Deutschland, der Schweiz und England seinen Lebensunterhalt verdient hatte,  bezeichnete in seinem Namens-Blog im Unterschied zur "Lügenpresse" den Holocaust am 21.10.2015 als "dreckige Lüge". Zwei Strafanzeigen von Blockleser*innen führten zum Verfahren nach 130 StGB.
Unter Verweis auf den von "zionistischen Kreisen" zu verantwortenden jährlich 100 millionenfachen Tod wegen "Armut, Hunger und Krankheit" die als Buße für die Lügen und den Schuldkomplex zu Auschwitz auferlegt sei, verlangte er noch in seinen selbstverteidigenden Vorträgen von Richterin Härringer und Staatsanwalt Dr. Rink endlich den "Beweis durch Bohrungen" zu erbringen, dass in Auschwitz der Holocaust stattfand. Auch soll Ihm der Beweis erbracht werden, dass die nur "dokumentierten" Leichenberge nicht aus den mit Deutschen gefüllten Kriegsgefangenenlager der britischen und amerikanischen Sieger stammten. 
Trotz rechtlicher Beratung durch Richterin und Staatsanwalt, dass schon Verharmlosungen des Holocaust durch den § 130 Abs. 3 erfasst seien und die im Strafmaß auf einen Ersttäter zugeschnittenen 70 Tagessätze durch Rücknahme des Einspruchs, ein Urteil entbehrlich mache, versteifte sich J.L. in die Pose des Freiburger Justizkritikers, der seine "Zweifel" an Beweisen der historischen Tatsache des Holocaust durch Verweis auf das Werk von Gerard Menuhin (Tell the Truth & Shame to the Devil) legitimierte. Auf Nachfragen wollte er aber "dreckige Lüge" nicht zurückziehen, sondern künftig nur mit rhetorischen Fragen/Zweifeln vorsichtiger agieren. (Wohl) Jeglich andere Rechtsauffassung als die seinige, stellen nach seiner Ansicht eine "klare Rechtsbeugung" dar.
Folgerichtig legte J.L. unverzüglich nach Bekanntgabe des Urteils, Berufung gegen das Urteil des AG Freiburg ein.
Das Landgericht Freiburg wird sich angesichts der letzlich von ihm zugegebenen Publikation der Deklaration des Holocaust als "dreckige Lüge" wohl noch intensiver mit der Rechts-Frage beschäftigen müssen, ob der Wordpress-Block des J.L. auch geeignet ist, den "öffentlichen Frieden" zu stören. Eine Frage, die angesichts der sich wechselseitig verstärkenden Echokammern der einschlägigen Blogs des Internets sehr spannend sein dürfte.

(kmm)