In einer sorgfältigen Begründung wies die 5. Kammer des Landgericht Karlsruhe einen Beweis"ermittlungs"antrag des Staatsanwalt vom 14. Mai 2024 ab: auf blossen Spekulationen die "ins Blaue zielen" u. die Rückwirkung v. Art.5 Abs.1 S. 2 GG auf die Sichtung und Auswertung von unter staatlicher Kontrolle stehenden Datenträgern nicht beachten.
Nach anschließenden Schluß der Beweisaufnahme revanchierte sich im Plädoyer Staatsanwalt #Graulich mit dem Ruhm von vier ihm rechtgebenden skandalösen, weil auf rechtlich tönernden Füssen stehenden OLG Stuttgart Beschlüssen.
Doch das reichte Ihm noch nicht.
In einer nur als diffamatorisch bewertbaren Suada rührte er dann #Linksunten, die #Autonome Antifa und als deren "Sprachrohr" #RDL in einen linken SzeneTopf für die die Medienfreiheiten des GG nur eingeschränkt zählen dürften.
Im Stil des Werbespots - "mein, Haus, meine Yacht, meine Frau..." knallte er u.a. ca. sechs Artikel Überschriften von rdl.de aus 10 Jahren als Beleg seiner "Perlenkette"-These auf den Tisch der Anklage vor ihm, um dann 90 Tagessätze zu verlangen.
Verteidigerin #Furmaniak zerlegte #Graulich|s diffamatorische Spekulation Punkt für Punkt mit dem nach der Hauptverhandlung feststehenden Ergebissen zum angeblich nach 2017 "fortgesetzten" IMC Linksunten, die nur von Graulich und OLG Stuttgart fantasiert werden. Sowie zu dem seit 2020 online befindlichen, unveränderten "statischen Archiv" aller Linksunten Beiträgen bis zum 25.8.2017. N3ben der URL linksuntenarchiv.indymedia.org ist dies als die Veröffentlichungs- und Publikationsplattform qualifizierte Internetpräsenz, die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Urteil vom 29.01.2020(Zi33) ausdrücklich aus der IMC LInksunten Verbotsregelung als ausgenommen festgestellt worden war. Hierauf liegt auch der link in Fabians Artikel.
Diametral sei aber der Begriff der Medienfreiheit zu OLG Stuttgart und Graulich zu der des Grundgesetz: Wo das Verfassungsgericht den Kern im "Schutz der Machtkritik" und der "Freiheit von staatlicher Kontrolle" sieht, wollen beide - Graulich und die friends vom OLG Stuttgart dies nicht wahrhaben und in ihre zwingend vorzunehmenden Abwägungen auch nicht angemessen einbeziehen!
Die verheerende Wirkung eines derartigen Angriffs auf die Medienfreiheiten schilderte neben seiner Verteidigerin der Angeklagte Fabian mit deutlichen Worten auch zu den Eingriffen in die Privatspäre bei den stattgehabten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.
Das Urteil ergeht nach weiteren Verzicht von Erklärungen und Anträgen am Donnerstag um 11 Uhr 30 im Landgericht Karlsruhe Hans Thoma Str. . (Raum ist an der Pforte zu erfragen)
MM
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