Kein Beweisverwertungsverbot für von Linksunten dokumentierte Stech Kommunikation
Der BGH hatte es eigentlich schon vorgezeichnet, als er die Auseinandersetzung mit den Stechschen Tötungsfantasien vor seiner Vollgasfahrt durch eine gegen ihn anrennende Antifa-Gruppe als relevant für die Annahme/Verwerfung eines...