BVerfG garantiert auch für Beratung im Sozialwiderspruch Beratungshilfeanspruch
Auch Menschen ohne finanzielle Reserven müssen - bei nicht offentsichtlich aussichtslosen -Widersprüche Leistungs-Bescheiden, Geld für unabhängige Rechts-Beratungen bekommen.
"Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art...