So funktioniert die Unterfinanzierung der freien Radios
Die grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie 'eine Lanze für die freien Radios brechen' will. Dort heißt es u.a.
'Eine Lanze für die freien Radios brechen
Unverzichtbar in einer pluralistischen Gesellschaft sind die Bürgermedien, die nichtkommerziellen Freien Radios. Deren finanzielle Situation muss verbessert werden, damit die Trägervereine eine Mindestausstattung und damit einen regelmäßigen Sendebetrieb gewährleisten können und auch mittelfristig Planungssicherheit haben. Die Zuschussvergabe der Landesanstalt für Kommunikation an die verschiedenen Veranstalter muss überprüft werden.' (S. 74)
So funktioniert die gegenwärtige Unterfinanzierung:
Die freien Radios werden von der Landesanstalt für die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in das Programm gefördert. Zudem werden die Übertragungskosten übernommen. Die Förderung stammt nicht aus dem Landeshaushalt, sondern aus den Rundfunkgebühren, die der Landesanstalt für Kommunikation in Stuttgart zugewiesen werden. Interessant ist dabei die spezielle Praxis in Baden-Württemberg. Laut Rundfunkstaatsvertrag stehen den Landesmedienanstalten 2 % der Rundfunkgebühren zu, in Baden-Württemberg aber schrumpft dieser Anteil auf gerade noch 0,96 % aufgrund eines Vorwegabzugs an den SWR und die Filmförderung.